Hallo zusammen,
benötige gaaaanz schnell Hilfe. Ich hatte einen Termin für die Inspektion der Fenster. Dieser Termin wurde ca 8 Wochen im voraus gemacht. Leider habe ich diesen Termin versäumt. Mein Vermieter hat mich weder darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Kosten für den zweiten Termin selber tragen müsste, noch wurde ich an den Termin selber nochmal erinnert.
Nun will der Vermieter mir die zweite Anfahrt in Rechnung stellen. Darf er das???
Tut mir Leid, aber hier kann ich beim besten Willen kein mietrechtliches Problem erkennen. Auch wenn es sich um die Fenster einer Mietwohnung handelt, müssten Sie sich mit Ihrem Vermieter außerhalb des Mietrechts einigen.
Hallo emil2000
soweit mir bekannt ist und der Vermieter dich nicht Aufmerksam gemacht hat muss du nicht dafür aufkommen.
Um ganz sicher zu gehen befrage einen Anwalt.
mfg
Ja, für Ihre Fehler sind Sie, wie über all im Leben, selbst verantwortlich. Der Vermieter muss Sie auch nicht an Termine erinnern, denn er kann davon ausgehen, dass Sie als erwachsener Mensch ihre Termine selbst verwalte. Allerdings müssen Sie wirklich nur die erneute Anfahrt zahlen.
Im Prinzip ja. Er hat dadurch ja Mehrausgaben.
MfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frage ist erstmal, warum haben Sie den Termin versäumt? Vielleicht besteht hier j auch höhere Gewalt?
Weiter die Frage , welche Kosten genau in Rechnung gestellt werden? Seine eigenen Fahrtkosten? Wenn ja, was macht der Vermieter genau an diesem Termin, nur die Inspektion der Fenster, oder auch andere Sachen im Haus (z.B. Grundstück besichtigen)? Grundsätzlich kann er in Rechnung stellen was er möchte, aber wichtig ist:
Sie verlangen eine Rechnung mit Steuernummer, da Sie diese Rechnung (Haushaltsnahedienstleistung) von der Steuerabsetzen können. Natürlich teilen Sie dieses Ihrem Vermieter mit. Wichtig, sollten Sie eine REchnung ohne Steuernummer erhalten bzw. die REchnung überzogen oder unklar sein. Nicht zahlen!
Hallo emil2000,
eine vorherige Terminbestätigung, bei einer 2-monatigen Terminplanung, wäre schon von der ausführenden Firma zu erwarten gewesen.
Selbst wenn eine Ablesefirma eine Karte mit dem Ablesetermin in den Brieskasten wirft, muß ein weiteres Mal kostenlos kommen, falls der ertste nicht gehalten wurde.
Gruß Fred
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sorry!
MfG schoerschi
Hallo Emil 2000,wende Dich an die NRW-Verbraucherzentrale.Leider kann ich diese Frage nicht beantworten.Mit freundlichen Grüßen karlhans35
Hallo Hilfesuchender,
hier stellt sich die Frage ob Sie mit dem Handwerker bzw. Vermieter gemeinsam einen Termin vereinbart haben oder ob Ihnen nur ein Termin vorgesetzt wurde.
Wenn Sie den Termin nur vorgesetzt bekamen und keine Rückbestätigung geleistet haben ist kein Vertrag entstanden. In diesem Fall muss der Vermieter die Kosten tragen.
Falls Sie aber eine Vereinbarung haben (beiderseits) dann ist ein Vertrag entstanden. Derjenige, der den Termin versäumt ist auch für zusätzliche Kosten verantwortlich. In Ihrem Fall die Fahrtkosten.
Letztendlich sind die 2. Fahrkosten ja entstanden bzw. entstehen und müssen ja bezahlt werden. Den Handwerker trifft keine Schuld.
Gruss
Ciao Emil,
ich befürchte da musst du für die Kosten der Anfahrt grade stehen. Wenn du über beide Termine informiert warst und nicht abgesagt hast, dann können Kosten entstanden sein, die dem Vermieter in Rechung gestellt werden. Diese gibt er nun an dich als Verursacher weiter.
Dein Vermieter kann dir keine Termine aufzwingen, du kannst einen Termin auf jeden Fall ablehnen und verschieben. Faustregel 3 mal.
Tut mir leid, dass ich dir keine besseren Nachrichten überbringen kann.
Viel Erfolg
g, mar
Hallo Martin,
da bei dem ersten Termin auch der Trockenraum, die Fenster des Nachbarn und die Flurfenster gewartet wurden, handelt es sich doch um ein „Sammeltermin“, wie beim Heizung-Ablesen! Wenn ich hier (Heizung ablesen), beim ersten Termin nicht anwesend bin, muß ich ja einen zweiten Termin vereinbaren und muß dafür ja auch nicht für die Anfahrt aufkommen. Folglich dürfte der Vermieter mir die Kosten für die Wartungs-Anfahrt auch nicht berechnen, oder sehe ich das falsch.
Emil
ja das darf er.
Ciao Emil,
von einem Sammeltermin hast bei deiner ersten Anfrage nichts gesagt.
Die zentrale Frage ist: hast du den Vermieter oder den Handwerker im Vorfeld darüber informiert, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst?
Hast du den Termin aus triftigen Gründen im Vorfeld abgesagt, dann musst Du nicht für die Kosten aufkommen. Wenn du den Termin einfach nur verschusselt hast, dann kann dir erneute Anfahrt in Rechung gestellt werden. … ;o(
Wenn man selber nicht kann, ist es empfehlenswert seinen Hausschlüssel bei einem freundlichen Nachbarn zu hinterlegen und den Handwerker an diesen Nachbarn zuverweisen.
g, mar
Hallo.
Ich würde zunächst die Kostenübernahme ablehnen, weil auch ein zweiter Termin solcher Art kostenfrei sein sollte. Ansonsten hätten diese von Anfang an dem Mieter unmißverständlich angezeigt sein müssen. Mit Überraschungskosten dieser Art hat ein Mieter in der Regel nicht zu rechnen, zumal die Fensterinspektion Vermietersache ist und er für einen reibungslosen Terminablauf sorgen muß. D.h. gegebenenfalls sich mit dem Mieter nochmal zum Termin abstimmen.
Versuche es zunächst auf die nette Art, denn man sollte nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen. Schreib deinem Vermieter und biete ihm einen zweiten Termin an. Dafür müßtest du dir ja wohl auch einen Tag arbeitsfrei nehmen, was für dich natürlich auch ein Kostenaufwand wäre (nämlich 1 Tag Urlaub weniger). Versuche bei ihm Verständnis zu bekommen und einigt euch gütlich.
Es dürfte ja auch in deinem Interesse sein, dass die Fensterinspektion stattfindet und du hierbei evtl. Mängel sofort reklamieren könntest.
Bitte im konkreten Fall gegebenenfalls einen örtlichen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, da meine Ausführungen hier nur freie Meinungsäußerungen sind.
MfG
Delia
Mal vollig lapidar geantwortet: JA
Nun der Vermieter ist NICHT dazu verpflichtet einen an Termine zu erinnern. Wie es nun mit den Kosten aussieht kann ich leider nicht sagen sorry
Grüße
Ich hatte einen Termin für die
Inspektion der Fenster. Dieser Termin wurde ca 8 Wochen im
voraus gemacht. Leider habe ich diesen Termin versäumt. Mein
Vermieter hat mich weder darauf aufmerksam gemacht, dass ich
die Kosten für den zweiten Termin selber tragen müsste, noch
wurde ich an den Termin selber nochmal erinnert.
Nun will der Vermieter mir die zweite Anfahrt in Rechnung
stellen. Darf er das???
Hallo,
der Handwerker war bestimmt vor Ort, und hatte dementsprechend auch gewartet. Da sind ja dann auch Fahrtkosten entstanden.
Diese Leerfahrt ist durch den Verursacher zu tragen.
Termine sind daher IMMER entsprechend zu notieren und evtl. zu verschieben.
Warum sollte der Vermieter an den Termin erinnern? Der Mieter sollte doch den Zugang zu der Wohnung ermöglichen!
Gruß
Kinga