Hallo werweisswas Gemeinde…
Ich hab mal eine Frage und hoffe auf euer Wissen. Da wir regelmäßig unser Schlafzimmerfenster offen haben, haben sich jetzt über Jahre Schwarze Flecken an der Hauswand gebildet,über dem Fenster. Wir wohnen in einem 2 Parteien Haus und der Vermieter,der unter uns wohnt, will jetzt die Aussenfassade streichen und uns an den Kosten beteiligen,aufgrund der Flecken. Er ist auch der Hauseigentümer und bei ihm an den unteren Fenstern sind genau solche Flecken. Zwar nicht stark,aber sie sind da.
Nun meine Frage:
Darf er die Kosten auf uns umlegen?
Beste Grüsse
Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme* (dies ist keine Rechtsberatung) :
Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO
Hallo.
Grundsätzlich darf ein neuer Fassadenanstrich nicht auf den Mieter umgelegt werden, ausser der Mieter hätte diesen durch nicht vertragsgerechte Nutzung erforderlich gemacht. Mir erschließt sich nicht ganz, weshalb die Öffnung des Fensters dafür verantwortlich sein soll. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu erzielen. Nachdem es sich offensichtlich um ein 2-Parteien-Haus handelt mit dem Vermieter als 2. Partei kann der Vermieter und Eigentümer jederzeit von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen, so dass man eine gute Nachbarschaft pflegen sollte.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Hallo Birger,
NEIN !!! Diese Kosten darf er NICHT umlegen, dann können Sie ihn sogar verklagen, wenn er das tut.
Diese Arbeiten sind eine Werterhaltung und keine Modernisierung.
Was die Flecken betrifft, so kann ich Ihnen 100% sagen(schreiben), dass das Kältebrücken im Mauerwerk sind und NICHT durch Ihr geöffnetes Fenster entstehen.
Das sind ausgesprochene Frechheiten, die Ihr Vermieter Ihnen unter jubeln will, um Kosten zu sparen.
Ein rechtlicher Rat:
Teilen Sie ihm das schriftlich mit, dass Sie das nicht bezahlen werden, sollte er das umlegen. Gehen Sie auf „Dummfang“, wie man so schön sagt und erklären Sie ihm, dass Sie zur Rechtsberatung diesbezüglich waren (müssen Sie ihm ja nicht nachweisen-ob das stimmt…)und er kein Recht zu dieser Umlage hat.
Wenn er es trotzdem umlegt, zahlen Sie das bitte nicht und verweisen Sie ihn dann wieder schrftl.(mit Einschreiben/Rückschein unbedingt!!!)auf die Rechtsgrundlage (keine Modernisierung, sondern Werterhaltung). Er MUSS, WENN er das Geld will, gegen Sie klagen und das wird er sich schwer überlegen. Erstens sind das wieder Kosten für ihn und zweitens verliert er diese Klage. Also bitte-
kämpfen Sie um Ihr Recht.
Modernisierung wärez.B.: Wärmedämmung.
MfG
Waldi64
Guten Morgen Waldi
Ich möchte mich ganz herzlich für Ihre schnelle Antwort bedanken.
Diese hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde genau so Vorgehen.
Beste Grüsse
B.Schwarz
Die Fassade ist üblicherweise Eigentümersache, es sei denn, er kann ein Verschulden durch den Mieter nachweisen.
Moin, durch falsches Lüften ist das entstanden, meint er. Allerdings ist es ein reiner Schönheitsmakel und erfordert keine zwingenden fassadenanstrich. Er modernisiert ja nix…
Die Fassade ist üblicherweise Eigentümersache, es sei denn, er
kann ein Verschulden durch den Mieter nachweisen.
Der Vermieter kann meines Erachtens nur im Zuge einer Modernisierung die Miete erhöhen; sofern im Mietvertrag nichts gegenteiliges steht kann er diese Kosten nicht im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung oder als zusätzliche Belastung auf Sie umlegen. Packt er jetzt zusätzlich etwas Dämmmaterial unter den Anstrich sieht das aber auch schon wieder anders aus. Ggfs. teilen Sie Ihrem Vermieter vorsorglich mit, das Sie nicht gedenken diese Kosten zu übernehmen und stellen ihm die Frage auf welcher (Rechts-)Grundlage er dies begründet.
O.k., das werde ich tun. Vielen Dank für Ihre Hilfe, sie haben mir sehr weitergeholfen.