Kostenvoranschlag und Reparatur nicht 1! Dennoch MwSt?

Hallo zusammen,

ein Fahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt.

Es wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Das Gutachten bestätigt den Kostenvoranschlag.

Jetzt wird das Fahrzeug repariert, aber nicht 1:1, wie es im Kostenvoranschlag steht.

Erhält der Fahrzeugführer dennoch die MwSt? Genügt dafür der Beleg/Rechnung über die Reparatur?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo!

Was ist denn gegenüber dem genehmigten Kostenvoranschlag/Gutachtensumme anders gemacht worden ?
Man reicht entweder die Rechnnung der Werkstatt ein und gut ist es. Ist es weniger als im Gutachten steht,um so besser,da freut sich die Versicherung.
Oder man lässt sogar die Werkstatt direkt mit VS abrechnen (übliche Variante).

Warum sollte Autofahrer das aber eigentlich machen ? Er verzichtet auf Schadenbeseitigung ?

Das Abziehen der MWSt. erfolgt doch nur ein Geldzahlung statt Reparatur.
Will man denn jetzt doch Geld von VS, auch nur teilweise ?

Dann wird wohl auch teilweise die MWSt abgezogen.

MfG
duck313

Hallo,

handelt es sich um einen Vollkasko- oder Haftpflichtschaden ?

Hallo zusammen,

ein Fahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt.

Es wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Das Gutachten
bestätigt den Kostenvoranschlag.

Jetzt wird das Fahrzeug repariert, aber nicht 1:1, wie es im
Kostenvoranschlag steht.

Erhält der Fahrzeugführer dennoch die MwSt? Genügt dafür der
Beleg/Rechnung über die Reparatur?

Da nicht bekannt ist um was für einen Schaden es sich handelt,
noch wir das Gutachten kennen, noch die ausgeführten Reparaturen
ist keine Auskunft möglich.

Ich empfehle bei einem Vollkasko-Schaden den Versicherer zu kontaktiern,
bei einem Haftpflichtschaden evt. einen Anwalt.

Gruß Merger