Hallo zusammen,
ein Fahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt.
Es wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Das Gutachten bestätigt den Kostenvoranschlag.
Jetzt wird das Fahrzeug repariert, aber nicht 1:1, wie es im Kostenvoranschlag steht.
Erhält der Fahrzeugführer dennoch die MwSt? Genügt dafür der Beleg/Rechnung über die Reparatur?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU