Kostet Studienbescheinigung für Rentenversicherung

Hallo,
das Problem hat sich neulich ergeben und es wäre super, wenn ihr helfen könnt. Die Rentenversicherung braucht eine Studienbescheinigung für die Studienzeiten zwecks
Kontenklärung. Die Uni verlangt etwa 60 Euro
Verwaltungsgebühr! Sind Rentenversicherungsangelegenheiten kostenlos? Spielt es eine Rolle, ob jemand noch immatrikuliert ist? Muss man diese Summe bezahlen oder gibt es andere Möglichkeiten, um Studienzeiten nachzuweisen (Immatr.nr. nicht mehr bekannt)? Danke schon mal im voraus.

Hallo,
ob die UNI dafür Gebühren nehmen darf und wie hoch die sein darf, das kann ich leider nicht sagen, aber ich habe schon solche Bescheinigungen kostenlos (Krankenkasse) ausgestellt und die RV. hat sie meines wissens nach anerkannt, jedenfalls habe ich nicht gegenteiliges gehört.
Gruß
Czauderna

Hallo Kerstin,
die Bescheinigung sollte nach nach Ende des Studiums (also nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation) automatisch versendet werden, natürlich kostenlos.
Wird später ein Ersatzexemplar benötigt, dürfen dafür selbstverständlich Kosten berechnet werden.

Hallo,

die Rentenversicherung hat auch einen Vordruck hierfür:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/01 formulare/01 versicherung/V0510,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/V0510)

das Problem hat sich neulich ergeben und es wäre super, wenn
ihr helfen könnt. Die Rentenversicherung braucht eine
Studienbescheinigung für die Studienzeiten zwecks
Kontenklärung. Die Uni verlangt etwa 60 Euro
Verwaltungsgebühr!

Ich glaube, die Rentenversicherung akzeptiert durchaus verschiedene zum Nachweis geeignete Dokumente. Etwa ein Abschlussprüfungszeugnis, aus dem die Studiendauer hervorgeht. Zumindest hat sie bei mir als Nachweis der Schulzeiten anstandslos das Abiturzeugnis anerkannt.

Wenn es noch kein solches Zeugnis gibt, könnte ich mir gut vorstellen, dass die semesterweise zugesandten Studiendokumente bzw. das Studienbuch akzeptiert würden.

Grüße,
Sebastian

Warum die Verwaltung belasten
Hallo,

meines Wissens nach hat heute jede Hochschule für ihre Studenten ein Online-Studien-Konto. Mit Eingabe eines Verifikationsschlüssels bzw. der Matrikelnummer kann jeder Student sich seine Studienbescheinigung bliebig oft selbst ausdrucken - auch für frühere Semester. Ob der Zugang auch nach der Exmatrikulation noch möglich ist, sollte abgeklärt werden.
Kann man selbst die Studienbescheinigung ausdrucken und nimmt trotzdem die Verwaltung in Anspruch, dann wird wohl die übliche Gebührenordnung gelten.

Gruß Woko

meines Wissens nach hat heute jede Hochschule für ihre
Studenten ein Online-Studien-Konto.

Haben einige, aber längst nicht alle! Außerdem ist mir kein System bekannt, bei dem man auch als Ex-Student noch Zugang hat und darum geht es hier ja .

Mit Eingabe eines
Verifikationsschlüssels bzw. der Matrikelnummer kann jeder
Student sich seine Studienbescheinigung bliebig oft selbst
ausdrucken - auch für frühere Semester.

Ich weiß von mindestens zwei Hochschulen, bei denen das nur für das aktuelle Semester geht.

Außerdem stellt sich die Frage, ob Studienbescheinigungen hier überhaupt zum Ziel führen, also ob sie von der RV als Nachweis anerkannt werden. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die RV hier schon auf einer Rentenbescheinigung besteht.

Ersatzurkunde
Hallo,

die Studierende hat in der Vergangenheit eine Studienbescheinigung erhalten. Da sie diese jetzt nicht mehr auffindet, benötigt sie eine Ersatzurkunde. Hierfür ist nach der Gebührenordnung der Hochschule eine Verwaltungsgebühr fällig.
Nach Einsicht in div. Gebührenordnungen scheint mir die Höhe von 60 € allerdings überzogen. Üblich sind 10 - 20 €. In einzelnen Härtefällen kann auf die Gebühr auch von der Hochschule verzichtet werden.

Gruß Woko

Vielen Dank an alle Nutzer, die auf die Frage geantwortet haben. Wünsche allen eine erfolgreiche Woche und schöneres Wetter.
LG KerstinEN