Darf ich ohne bezahlter KFZ Versicherung mein Auto im Verkehr benutzen,ohne eine Anzeige zu bekommen?
Prinzipiell darf das Auto so lange gefahren werden, wie der Versicherungsschutz besteht.
Ist der Beitrag nicht bezahlt, wird die Versicherung ein Mahnverfahren anstoßen. Während dieses Verfahrens ist der Schutz noch gewährleistet. Erst wenn die Versicherung den Vertrag kündigt und eine Meldung an das Straßenverkehrsamt macht, besteht kein Haftpflichtschutz mehr und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichem Gelände stehen, geschweige denn gefahren werden. Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, dann wird kurzfristig das Auto von den Behörden aufgesucht und stillgelegt.
Darf ich ohne bezahlter KFZ Versicherung mein Auto im Verkehr benutzen,ohne eine Anzeige zu bekommen?
Das kommt darauf an, wielange der beitrag nicht bezahlt wurde. Und Vorsicht: Falls die Versicherung die Deckung zurückgezogen hat, nimmt Sie Dich bei einem Unfall in Regreß, Und das kann ruinös teuer werden.
Hallo,
Ist der Beitrag nicht bezahlt, wird die Versicherung ein
Mahnverfahren anstoßen. Während dieses Verfahrens ist der
Schutz noch gewährleistet. Erst wenn die Versicherung den
Vertrag kündigt und eine Meldung an das Straßenverkehrsamt
macht, besteht kein Haftpflichtschutz mehr und das Fahrzeug
darf nicht mehr auf öffentlichem Gelände stehen, geschweige
denn gefahren werden. Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, dann
wird kurzfristig das Auto von den Behörden aufgesucht und
stillgelegt.
Nicht ganz…grundsätzlich gilt zunächst §37 (Erstbeitrag) bzw. §38 (Folgebeitrag) VVG und - gegenüber Geschädigten §117 VVG - hier wird der Versicherer ggf. dann Regress gegenüber den Versicherungsnehmer einleiten.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__37.html
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__38.html
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__117.html
Gruß J.K.