Kraftstoffkosten Erstattung für Probefahrten bei MB100 Garantie

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage. Mein PKW hat eine MB100 „Junge Sterne Garantie“ und befindet sich aktuell zum zweiten Mal für eine Reparatur an der Abgasanlage in der Werkstatt.

Es handelt sich um einen AMG GTS. Das Auto wurde mehrfach zur Überprüfung Probe gefahren. Ich habe das Fahrzeug beim ersten Termin 30 Minuten vor Abgabe bei der Werkstatt voll getankt und nach Abholung sofort wieder voll getankt. Kosten: € 46,- (25,7 Liter ARAL Ultimate 102)

Der von der Garantieversicherung abgedeckte Mangel (Rasseln einer Abgasklappe) konnte bei der ersten Reparatur nicht behoben werden. Jetzt ist das Fahrzeug für den zweiten Versuch in der Werkstatt und ich schätze, dass wieder eine „ausgiebige“ Probefahrt stattfinden wird. Es geht also um ca. € 90,- - € 100,- an Kraftstoffkosten, die durch Werkstatt verursacht worden sind.

Kann ich darauf bestehen, diese Kosten zurückerstattet zu bekommen?

Die Quittungen (30 Minuten und 6 KM vor Abgabe vollgetankt - sowie 15 Minuten und 6 KM nach Abholung) habe ich selbstverständlich aufgehoben.

Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten. :slight_smile:

Auch wenn man vermuten könnte, dass die „ausgiebige Probefahrt“ etwas zu ausgedehnt war, und sicher dem Werkstattmeister ein lächeln ins Gesicht zauberte, würde ich das Thema höchtens mit einem Augenzwinkern erwähnen.
Der Stundensatz wird mit Sicherheit die Kraftstoffkosten überschreiten.

Und da der strittige Betrag nicht mal 1 Promille des Fahrzeugpreises erreicht, macht man sich vermutlich nur lächerlich, wenn man sich darüber aufregen würde.

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Meine Idee war, das Thema freundlich zu verpacken und eine Gutschrift auf den nächsten Service rauszuhandeln. Da ich Automobilkaufmann bin, muss ich prinzipiell immer versuchen einen „Benefit“ zu ergattern, sonst bekomme ich ein Ego-Problem… :laughing:

Es ging mir grundsätzlich erstmal nur darum in Erfahrung zu bringen, ob (rechtlich gesehen) ein Anspruch besteht.

LG

Was steht dazu denn in den Garantiebedingungen der

?

da kommt mir noch eine andere Idee für Dich:
Arbeitsausfall (Fahrten, Tanken, Bekaspern des Problems, die 2 Minuten für die Übergabe…)
Allgemeine Abnutzung für Fahrt zur Reparatur (Pauschal vlt. 2€/Km)
Vergnügungsausfall (nur 240Km/h mit Ersatzwagen statt 250)
Imageverlust ggü. einem Kunden…

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:woozy_face:

Danke für die gut gemeinten Denkanstöße… :wink:

Hallo,

wenn Du damit meinst, ob Du einen Anspruch auf Erstattung hast: nein. §2 der Garantiebedingungen:
Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
(…)
p) Probefahrten, Funktionskontrollen

Eine Diskussion darüber, ob die Probefahrt zu lang oder noch angemessen war, ist völlig vergeblich, zumal Du Dir dann noch ins eigene Fleisch schneiden wirst, denn häufig werden diese Probefahrten von den Mitarbeitern auf dem Heimweg und damit ohne zusätzliche Personalkosten durchgeführt. Die Strecke kann sich also aus 2*Strecke zwischen Autohaus und Wohnsitz des MA ergeben haben. Die Personalkosten für eine kürzere, aber dann vielleicht angemessenere Probefahrt, wären mit Sicherheit höher als das ersparte Spritgeld.

Gruß
C.

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Hallo C.

Vielen Dank für die vernünftige und aussagekräftige Beantwortung meiner Frage.

Ich hatte die Garantiebedingungen vorhin nicht zur Hand, konnte sie aber mittlerweile auch über die MB Homepage finden.

Viele Grüße

R.

Das frage ich mich immer noch. Ich lese hier etwas von 9,4 l/100 km, das wären bescheidene 250 km für Probefahrten.

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Das Auto hat einen 4 Liter BiTurbo V8 und 510 PS.
Wenn man ihn zügig warm fährt (um den Fehler , der nur bei warmer Abgasanlage auftritt zu reproduzieren), kann der Verbrauch schon auf über 30 Liter steigen. Sonst liegt er so um 14 Liter bei normaler Fahrweise.

Hallo!

Selbst wenn man nachweisen will, dass unverhältnismäßig viel gefahren wurde, ist die Tankrechnung nicht sonderlich geeignet.
Das merkt man ja auch hier, wo zunächst 250km angenommen wurden, und du dann was von 30l/100km schreibst, wodurch wir von unter 100km reden.
(Und wenn der Motor kalt ist, saugt er noch mehr)

Bei meinem Auto hängt es EXTREM von der Tankstelle ab, wie viel in den Tank „passt“. Ich weiß nicht, ob es an den Zapfautomaten oder ggf. leichter Schräge des Bodens liegt, aber es gibt Tankstellen, an denen sich meine Tanknadel nach 5km bereits vom oberen Anschlag löst, bei anderen schaffe ich über 100km. Das sind dann mal eben 6,5l, die da mehr rein „passen“.

Der Kilometerstand ist da weitaus besser geeignet!

Das Wort nehme ich in meine Sammlung auf. Das Pendant der Vergnügungssteuer. Kann man da eine Rückerstattung vom Finanzamt beantragen? Geht bei Vorsteuer ja auch.