Krank arbeitslos werden - wann endet Versicherungspflicht in der GKV?

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer ist in der GKV pflichtversichert. Am 29.09.2015 wird er krankgeschrieben. Am 01.10.2015 wird er arbeitslos, weil sein befristeter Vertrag endet. Wegen des Wegfalls der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhält er ab 01.10.2015 Krankengeld von der GKV. Aus besseren Zeiten hat er noch eine Anwartschaftsversicherung in der PKV. Diese gilt laut den Besonderen Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung „für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind bzw. werden“. Den Fortfall dieser Voraussetzung müsste er der PKV unverzüglich anzeigen und würde dadurch dort wieder auf den vollen Versicherungsschutz übergehen.

Frage: Fällt diese Voraussetzung am 01.10.2015 fort? Oder bleibt die Person, trotz Wegfalls des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wegen des Krankengeldbezuges? Also bewirkt der Krankengeldbezug einen Fortbestand der Versicherungspflicht in der GKV?

Ich freue mich auf Antworten!

Klaus

Nach eigener Erfahrung: Ja, die GKV besteht weiter.

Eine Arbeitslosmeldung während der Krankheit ist nicht möglich, da man als Kranker nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Genauso besteht aber auch dein Versicherungsanspruch der Arbeitslosenversicherung weiter und „verbraucht“ deine Anspruchsdauer und wird nicht etwa unterbrochen, wenn du während des Bezugs von ALG krank wirst.

Hallo odo01,

danke für die rasche Antwort. Die GKV besteht also weiter.

Nun ist die entscheidende Frage, besteht die GKV als freiwillige Mitgliedschaft oder als Pflichtmitgliedschaft weiter?

Gruß
Klaus

Aus der Pflichtmitgliedschaft wird man nur als Selbständiger, Beamter oder mit Verdienst über der Bemessungsgrenze entlassen.

Nein, das ist meines Wissens nicht richtig. Wenn jemand aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ausscheidet und künftig vom Ersparten leben oder Hausfrau werden will, dann endet normalerweise die Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Nur durch Arbeitslosmeldung oder einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job bleibt man Pflichtmitglied.

Hallo,
solange er Arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht besteht seine Mitgliedschaft (versicherungspflichtig) fort. Erst wenn die Arbeitsunfähigkeit endet und keine Krankenversicherungspflicht sich anschliesst muss er sich entscheiden, PKV oder GKV (freiwillig). Trifft er keine eigene Entscheidung muss ihn die GKV zwangsweise weiterversichern.
Gruss
Czauderna

Das kann wohl sein.
Aber das passiert nicht automatisch sofort.
Ich war auch schon mal für ein paar Monate „Auszeit“ ohne Arbeitslosmeldung/ Leistungsbezug beitragsfrei weiterversichert. Das muss man eben mit seiner Krankenversicherung verhandeln.

Hallo,

die Pflichtmitgliedschaft besteht weiter, auch als Bezieher von Krankengeld oder ALG-Empfänger bleibt man pflichtversichert.

Viel Glück

Barmer

Beitragsfreie Weiterversicherung gibt es nur in der Elternzeit, es gibt dann noch für 1 Monat den nachgehenden Anspruch und vielleicht auch die Familienversicherung.

Zu verhandeln gibt es in der GKV wenig.

Ok, danke für Eure Infos. Das hört sich für mich eindeutig an. Steht das auch irgendwo im Gesetz? Damit ich damit wedeln kann, falls man mir nicht glaubt.

Hallo, § 192 Abs. 2 SGB V
Gruss
Czauderna

Super, vielen Dank!
Sie meinten wahrscheinlich § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V.
Beste Grüße
Klaus