Krank bei Zeitarbeitsfirma

Aufgrund einer starken Erkältung war ich 1 Woche nicht in der Lage zur Arbeit zu erscheinen. Die Krankschreibung wurde fristgerecht abgeschickt, ich habe das Unternehmen telefonisch vor und nach dem Arztbesuch über die Krankheit und die Dauer informiert. Ich habe gerade auf mein Konto gesehen, mir wurden fast 400 Euro Gehalt abgezogen.
Kann eine Zeitarbeitsfirma mir das Gehalt aufgrund von einer Krankheit streichen? Gilt da nicht auch die Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag ?
Was steht in deinem Vertrag mit der Krankenkasse ?

Krankenkasse wurde so übernommen… das einzige bei dem sie mir das Entgelt verweigern dürfen, ist bei fehlender Krankschreibung. Da ich diese aber am selben Tag per Email und noch per Post abgesendet habe, dürfte es nicht daran liegen…

Wie lange bist Du denn dort schon beschäftigt?

Was hätte das mit der Entgeltfortzahlungspflicht zu tun?

Hi Guido

ich fragte deswegen, weil mein Lebensgefährte z.B. einen Vertrag als „fester freier Mitarbeiter“ hatte (!) , in dem geregelt war, dass wenn er <7 Tage krank war, er das mit Urlaub (60% des eigentlichen Entgelts) abzugleichen hätte. Bei Krankheiten >7 Tage bekam er dann Krankengeld durch die Krankenkasse. War alles sehr sonderbar …

Vor ein paar Jahren hat die Firma das geändert, so dass er jetzt guten Gewissens auch mal 1 Woche Grippe haben und sich auskurieren darf und nicht mit Fieber wieder in die Firma muss, nur um die Miete bezahlen zu können …

Die (recht große) Firma beschäftigt quasi eine ganze juristische Abteilung nur um solche vertraglichen Finessen auszuarbeiten

Gruß h.
p.s. dass es sowas in D eigentlich nicht mehr geben dürfte ist mir auch klar

Servus,

nachvollziehbare Abrechnungen sind in dieser Branche nicht so sehr häufig - auch Namen mit Reputation liefern da teils einen unsäglichen Schrott.

Trotzdem ist das Bankkonto, auf dem die Überweisung eingeht, ungefähr das schlechteste Werkzeug, wenn Du wissen möchtest, wie es zu dem niedrigeren Betrag kommt.

Bei Zeitarbeit ist es üblich (und auch durch sonst relativ „saubere“ Tarifverträge abgedeckt), dass ein erheblicher Teil der Vergütung als Fahrtkostenzuschuss und „Auslösung“ (= Erstattung von Mehraufwand für Verpflegung) bezahlt wird. Diese beiden Elemente fallen an Tagen ohne Einsatz weg; je nach Entfernung kann da schon so ein Betrag zusammenkommen.

Wenn Du Deinen „Zeitpuffer“ schon bis obenhin gefüllt hast, wird Dir unter Umständen für jede Einsatzwoche „Überzeit“ abgerechnet, wenn du z.B. 37 h / Woche vereinbart hast und regelmäßig 40 h eingesetzt bist. Das kann (muss aber nicht) auch einen Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlung haben.

Mehr lässt sich sagen, wenn Du die Abrechnung hernimmst, mit den vorhergehenden vergleichst und schaust, was genau denn zu den 400 € Differenz geführt hat.

Schöne Grüße

MM

Huhu

… ich nehme dann nach Antwort auf meine Rückfrage evtl. Bezug auf § 3 Abs. 3 EntgFG …

VG
Guido

Hi,

da hast Du Dich auf was eingelassen! :wink:

Na schaunwermal, ob noch was kommt.

Schöne Grüße

MM

Unter 4 Wochen Beschäftigung gibt es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber