Servus,
das hängt vom Arbeitgeber ab. Es kann passieren, dass Dir der eine Tag, für den die Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen ist, vom Monatslohn abgezogen oder, falls ein Zeitkonto besteht, mit „Gutstunden“ verrechnet wird. Ein Arbeitgeber, der in dieser Situation so anfängt, in den Krümeln zu picken, braucht sich allerdings nicht wundern, wenn die Leute, die er auf dem Arbeitsmarkt kriegt, auch danach sind.
Anders sieht es aus, wenn Du dafür bekannt bist, dass Du öfter mal im Urlaub krank wirst. Dann kannst Du Dir schon mal genau durchlesen, was im Arbeitsvertrag zum Thema „Erkrankung des Arbeitnehmers“ drin steht, weil Du damit rechnen kannst, dass es keinerlei „Kulanz“ geben wird.
A propos: Es ist nützlich, wenn Du das hier bekannt gibst - dann lässt sich etwas mehr zu dem Thema sagen.
Schöne Grüße
MM