Krank seit 13 Monaten - Kündigung - Urlaubsanspruch?

Hallo zusammen,

aufgrund einer Erkrankung kann ich meine Arbeit nicht weiterführen und werde daher jetzt kündigen (müssen [von einer Seite aus]). ich habe aus 2016 noch 8 Tage, aus dem Jahr 2017 - 25 Tage und auf 2018 Hochgerechnet (zum Ende der Kündigung) 4 Tage

Sind komplett: 8+25+4 = 37 Tage.

wie werden diese berechnet, da ich definitiv bis zum ausscheiden dieser Firma Krank geschrieben sein werde.

über eine schnelle und hilfreiche Antwort wäre ich sehr verbunden.
liebe Grüße

Hallo,

wieso „mußt“ Du selbst kündigen ? Hast Du einen anderen Arbeitsplatz gefunden ? Zu welchem Datum willst Du kündigen ?

Um den Urlaubsanspruch berechnen zu können, mußt Du schon den Grundanspruch pro Jahr benennen und die Zahl der Arbeitstage pro Woche (5- oder 6-Tage-Woche).
Außerdem stellt sich bei derart langer AU die Frage, ob Du eine anerkannte Schwerbehinderung hast ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Iggi will selbst kündigen zum 01.04 aufgrund einer neuen Beschäftigung, Behinderung liegen keine vor und ich arbeite 40 Stunden pro Woche (Mo-Fr). Der verdienst ist 2.500€ Brutto /Monat, sprich 30.000€/Jahr

Hoffe ich konnte nun alle Angaben liefern, liebe Grüße
Thomas

hallo,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich habe weder nach Verdienst noch nach Wochenstunden gefragt, sondern nach Arbeitstagen pro Woche und jährlichem Urlaubsanspruch.

Und wenn der AN selbst kündigt, dürfte er nicht zum 01.04., sondern zum 31.03. kündigen, was in dem Fall eine Rolle spielen könnte.

&Tschüß
Wolfgang

Tut mir leid, dass ich das falsch gelesen habe. Ich habe 25 Urlaubstag Pro Jahr und 5 Arbeitstage pro Woche (Mo-Fr).

Klar Kündigung zum 31.03.2018 und nicht 01.04.2018.
Hoffe ich konnte alle Fragen beantworten und hoffe auf eine Antwort

Lieben Dank
Thomas

Hallo,

jetzt klärt sich der Nebel.

Bei dieser Konstellation

hast du
20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub
und
5 Tage übergesetzlichen Urlaub

Dafür gibt es unterschiedliche Verfallsregelungen.
Außerdem muß ein AN wissen, daß die Rechtsprechung ein Theoriemodell entwickelt hat, daß immer zuerst der gesetzliche Urlaub genommen wird, bevor der übergesetzliche Urlaub angegriffen wird.

Deswegen sind aus 2016 5 Tage übergesetzlicher Urlaub mit Ablauf des 31.03.2017 verfallen. Die 3 „Resttage“ des gesetzlichen Teils würden mit Ablauf des 31.03.2018 verfallen (Dafür ist das exakte Kündigungsdatum notwendig :stuck_out_tongue_winking_eye: ). Da Du aber zum („mit Ablauf des“) 31.03.2018 kündigst, bleiben sie bei der Schlußabrechnung stehen.

Aus 2017 bleiben 20 Tage gesetzlicher Urlaub (Verfall: mit Ablauf des 31.03.2019) sowie 5 Tage übergesetzlicher Urlaub (Verfall: mit Ablauf des 31.03.2018) stehen.

Für 2018 errechne ich 3/12 aus 25 Tagen = 6,25 Tage

Gem. § 7 Abs. 4 BUrlG ist somit bei einer Kündigung zum 31.03.2018 folgender Urlaubsanspruch auszuzahlen:

2016: 3 Tage
2017: 25 Tage
2018: 6,25 Tage

Gesamt: 34,25 Tage.
Die Abrechnung für alle Tage hat mit dem am 31.03.2018 geltenden Zeitwert zu erfolgen (zB falls es seit AU-Beginn Lohnerhöhungen gegeben hat.

Noch Fragen ?

&Tschüß
Wolfgang

Perfekte Antwort, vielen herzlichen Dank!
Liebe grüße und ein schönes Wochenende
Thomas