Krankengeld

Guten Tag,

die Hinweise in den FAQ´s habe ich gelesen. Aber meine Frage wird dort nicht beantwortet.
Möglicher Fall: Herr Müller hat seit Jahren Tinitus doch der wird immer lauter. Er war in den letzten 6 Monaten bislang deswegen und wegen Rücken zusammen 31 Tage krankgeschrieben vom Arzt. Nun hat er eine schwere Grippe und ist wieder 14 Tage krankgeschrieben.
Muss er jetzt Krankengeld anmelden oder zählt die Grippe extra.Also ob jede Krankheit einzeln zählt oder alle zusammen?

Danke sagt
der Wackelpudding

Hallo.

Kasse oder privat :smile:

Wenn privat - welche Gesellschaft, welcher Tarif würde dieser Herr Müller haben?

Hallo,
wenn Herr Müller Arbneitnehmer ist und in einer gesetzlichen Kasse versichert ist, dann wird sich der Arbeitgeber bei der Kasse erkundigen, ob die Vorerkrankungen mit der jetzigen Erkrankung in usrächlichem Zusammenhang stehen -bestätigt dies die Kasse, dann meldet sich die Kasse wegen des Krankengeldes beim Versicherten. Kann ein Zusammenhang nicht hergestellt werden, zahlt der Arbeitgeber erneut für maximal sechs Wochen Entgelt weiter.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

zunächst mal vielen Dank für Deine von Fachwissen geprägte Antwort - das ist mittlerweile hier ja nicht mehr selbstverständlich …

Eine klitzekleine Ergänzung möchte ich noch anfügen, nämlich die Möglichkeit, dass sich verschiedene Diagnosen bei Überschneidungen wie eine durchgehende Erkrankung behandeln lassen.

VG
Guido

Guten Tag

und vielen Dank für die Antwort. herr Müller ist gesetzlich versichert.
Wie sollte er sich verhalten wenn die Krankschreibung für die Grippe 1 Woche mit der vom tinitus gleichzeitig läuft?Muss er das dem Arbeitgeber sagen oder reicht das wenn die Krankenkasse das weis, weil die das Krankengeld zahlt?

Danke sagt der
Wackelpudding

Hallo, nun, dann stehen auf der AU-Meldung zwei ICD. Schlüssel - ggf. muss dann der Arzt der Kasse erklären welche der beiden Erkrankungen nun aus medizinischer Sicht als Hauptverursacher der AU. zu sehen ist und welche nur mitbehandelt wird - es ist die Entscheidung des Arztes, nicht die der Kasse. Der Versicherte muss da nix machen.
Gruss
Czauderna

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