Krankengeld

Liebe/-r Experte/-in,
für meine Schwester suche ich eine Info bezüglich ihrer Krankgeldzahlung.
In der Wartezeit auf ihre Rehastelle ist meine Schwester für 3 Wochen eingeladen worden eine Freundin auf eine Reise zu begleiten. Dies hat sie wahrgenommen und nun hat die Krankenversicherung für diesen Zeitraum das Krankengeld gestrichen.
Erst jetzt nach der erfolgreichen Reha ist sie wieder eingeschränkt arbeitsfähig.
Ist der Einbehalt des Krankengeldes für eine Reise normal und gerechtfertigt?
Ich hoffe Sie können uns einpaar Infos zu diesem Thema geben.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Kühne

Hallo,
ja die Krankenkasse hat das Recht, und das Gesetz sagt es leider auch.
Sie hätte bevor sie eine Reise unternimmt, egal wohin…die Krankenkasse um Erlaubniss fragen müssen, und das auch mit einer Bestätigung vom Arzt, das die Reise nicht das Krankheitsbild verschlimmert, und das mit genehmigung vom Arzt.
Dieses Gesetzt gibt es schon seid Jahren.
ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
glaub nicht alles

Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es für so etwas ein Antragsformular?
Und wissen sie ob solche Anfragen schriftlich zu erfolgen haben?
Denn meine Schwester hat ja mit ihrer Krankenkasse telefoniert und darüber gesprochen. Und da war nie die Rede, dass sie nicht fliegen darf bzw. das sie erst eine ärztliche Bestätigung benötigt und sie ansonsten das Geld gestrichen bekommt…

Das kann stimmen - die Reha wird in der Regel nicht durch die Krankenkasse sondern durch den Rentenversicherungsträger bezahlt - also andere Zuständigkeit. In der logischen Konsequenz ist man dann nicht mehr „krank“ …

MfG
CKH

Hallo,
all Ihre Fragen habe ich bereits in der ersten Mail beantwortet…

Sie hätte bevor sie eine Reise unternimmt, egal wohin…die Krankenkasse um Erlaubniss fragen müssen, und das auch mit einer Bestätigung vom Arzt, das die Reise nicht das Krankheitsbild verschlimmert, und das mit genehmigung vom Arzt.
Dieses Gesetzt gibt es schon seid Jahren. .
Es gibt kein Antragsformular, da der Arzt dieses Artest ausstellen muß.
Rückwirkend geht es leider aber nicht mehr.
Also für das nächstemal merken…aber meistens genehmigen sie es nicht, da wenn man Krank ist, eigentlich nicht Reisen kann…
Und gegen dieses Argument kommt auch niemand an.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach noch einmal.
LG
glaub nicht alles