Hallo zusammen,
jemand wird zum 1.5. arbeitslos und meldet sich auch zum 1.5. arbeitlos. Aufgrund der arbeitnehmerseitigen Kündigung erhält dieser jemand eind Sperrzeit beim AlG I.
Am 4.5. hat dieser jemand einen Sturz aufgrund dieser jemand zwei Wochen arbeitsunfähig ist.
Hat dieser jemanr trotz Sperrzeit beim AlG I Anspruch auf Krankengeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Beeinflusst die Krankengeldzahlung die Sperrzeit beim AlG I? Wenn ja, inwiefern?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU