Hallo, ich bin seit 9 Monaten mon. 14 Tage a 6 Std.in einer Security Firma. Ich habe bisher 243 SV Arbeitstage, leider 31 Krankheitstage (80GdB !).
Nun die Berechnung lt. Aussage der Lohnbuchhaltung:
mon. Stunden geteilt durch SV Arbeitstage x 9mon. = das tägliche Arbeitsentgeld im Krankheitsfall
Urlaubsanspruch 32+7 Tage. Heisst das als 14 Tage Arbeitskraft im Jahr 19 Tage Urlaub?
Also wenn ich krank bin 1 Tag, benötige ich eine 2Tage AU sonst bekomme ich täglich nur die Hälfte an Lohn!
Oder anderes Beispiel: Wenn ich 2 Wochen krank bin mit gelben AU benötige ich einen 4 Wochen AU schein damit ich den gleichen Lohn bekomme!!! So wird es da gehandhabt.
Leider bin ich finanziell nicht in der Lage mir einen Anwalt zu nehmen, denn das kommt mir so spanisch vor…
Meiner Krankenkasse kommt das auch merkwürdig vor, darf sich aber nicht weiter dazu äußern!
Ich hoffe jmd da draussen weiß was darüber und wo ich mich evtl. hinwenden kann.