Krankengeld Berechnung im SecurityGewerbe / Bewachungsfirma bei Teilzeitkraft?

Hallo, ich bin seit 9 Monaten mon. 14 Tage a 6 Std.in einer Security Firma. Ich habe bisher 243 SV Arbeitstage, leider 31 Krankheitstage (80GdB !).
Nun die Berechnung lt. Aussage der Lohnbuchhaltung:
mon. Stunden geteilt durch SV Arbeitstage x 9mon. = das tägliche Arbeitsentgeld im Krankheitsfall
Urlaubsanspruch 32+7 Tage. Heisst das als 14 Tage Arbeitskraft im Jahr 19 Tage Urlaub?

Also wenn ich krank bin 1 Tag, benötige ich eine 2Tage AU sonst bekomme ich täglich nur die Hälfte an Lohn!
Oder anderes Beispiel: Wenn ich 2 Wochen krank bin mit gelben AU benötige ich einen 4 Wochen AU schein damit ich den gleichen Lohn bekomme!!! So wird es da gehandhabt.
Leider bin ich finanziell nicht in der Lage mir einen Anwalt zu nehmen, denn das kommt mir so spanisch vor…
Meiner Krankenkasse kommt das auch merkwürdig vor, darf sich aber nicht weiter dazu äußern!

Ich hoffe jmd da draussen weiß was darüber und wo ich mich evtl. hinwenden kann.

Hallo,
ich kenne es nur so - grundsätzlich maßgebend für die Krankengeldberechnung ist der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (Beispiel :Eintritt der AU: am 15.09.2016 - maßgebender Zeitraum = August 2016). Bei schwankendem Lohn sind des die letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeiträume, aus denen dann eine Durchschnittsberechnung erfolgt (Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) innerhalb der letzten 12 Monate, auch von anderen Arbeitgebern,werden ebenfalls berücksichtigt. Das Ganze gilt allerdings nur bei einer nach Monate bezogenen Entlohnung. Wir das Entgelt generell nach geleisteten Stunden berechnet und bezahlt, dann ist die Berechnung eine etwas andere - da bin ich aber schon zu lange raus aus diesem Geschäft um da noch etwas Nützliches beitragen zu können.
Gruss
Czauderna

Schreibst du das bitte noch einmal verständlich mit einem Beispiel für September. An welchen Tagen musst du arbeiten? Ist es eine regelmäßige Arbeitszeit? Was soll ebrechnet werden, Krankengeld oder Entgeltfortzahkung? Das sind zwei Paar Schuhe.
SV-Tage hast du in jedem Monat prinzipiell 30, egal, wie oft du arbeitest.
Für die Entgeltfortzahlung gibt es ein eigenes Gesetz, siehe hier
Hier steht grob drin, dass du bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall so bezahlt werden musst, als ob du gearbeitet hättest. Es darf nicht irgendwas mit irgendwann verrechnet werden. Wenn du in jeder Woche nur 3 Tage arbeitest, bekommst du auch nur 3 Tage bezahlt, die aber komplett für alle Stunden, die du an dem Tag arbeite müsstest.
Deine Urlaubsfrage habe ich auch nicht wirklich verstanden. Wie viele Tage Urlaub gibt es denn nun bei einer 5 Tage Woche?

Data

Ich arbeite unregelmäßig mit einer 6 Tage Woche. Meißtens 3-4-3-4 Tage die Woche. Aber min. 14 Arbeitstage.
Die regelmäßige Arbeitszeit ist von 10-13, 14-17 Uhr . Immer mit 1 Std. Pause.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall soll brechnet werden.
Mein Arbeitgeber hat mir pro AU Tag immer die Hälfte bezahlt. D.h.:6 Stunden a 9 €= 54 € tg. normalerweise wenn ich arbeite.
Berechnung AG ist: grundsätzlich die letzten 12 Monate zugrunde gelegt, bei kürzerer Betriebszugehörigkeit anteilig. ( War zu dem Zeitpunkt März so! Seitdem verfolge ich dieses Thema
07/2015 bis 02/16= 739,75 Std./243 SVTage= 3,04 Std. pro Tag. Leuchtet mir als Teilzeitkraft ja schon ein. Aber dann benötige ich wenn ich 3 Tage Au bin einenj gelben Schein mit 6 Tagen damit ich nicht nur die Hälfte bekomme.
für 9 Tage Lohnfortzahlung habe ich 247,50€ bekommen. Hätte ich das gewusst hätte ich mich also 18 Tage lang AU schreiben lassen müssen um den normalen Lohn zu erhalten. Das ist doch Iwie Sch… Wenn ich aber nur die 9 Tage AU war dann schwindele ich doch was vor. Und die anderen Tage konnte ich nicht mehr Arbeiten um auf meine Stunden zu kommen, weil da andere Kollegen im Plan stehen und auch ihr Geld verdienen müssen.
Vielen Dank schon mal, das du dir die Mühr machst um mir zu Antworten.
Vielen Dank

Danke dir