Werte Community,
bez. der Berechnung des Krankengeldes habe ich zwei Fragen:
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Wo ist es normiert, dass für die Berechnung des KG das Einkommen der letzten drei Monate vor der AU herangezogen werden? Dazu gibt es in § 47 Abs. 3 SGB V nur den Hinweis, dass die Kassen dies in ihrer Satzung vereinbaren können. Tun sie´s nicht, können sie nur den letzten Monat vor der AU heranziehen. Liege ich richtig?
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Die Krankenkassen bringen regelmäßig beitragsfreie Einnahmen zum Abzug. Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Der Arbeitgeber meldet doch ohnehin nur das SV-pflichtige Brutto.
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Ebenso teilen die Krankenkassen Ihr zugrundegelegtes Brutto/Netto regelmäßig durch 31 Tage (bei 31-Tage-Monaten). Dies widerspricht doch § 47 Abs. 2 SGB V?
Danke für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.