Krankengeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

Hallo,

habe mal eine Frage.

XX hat einen neuen Job gefunden, weil der alte enorm stressig ist, der alte Job wurde gekündigt.

Nun ist XX in der letzten Arbeitswoche in der alten Firma zusammengeklappt, hat einen Burnout und ist AU.

Was passiert wenn XX den neuen Job aufgrund der Erkrankung nicht antreten kann? Gibt es dann nach 6 Wochen AU normal Krankengeld von der Krankenkasse oder gilt hier etwas anderes, da XX ja in einem gekündigten Arbeitsverhältnis ist?

Vielen Dank für eure Erfahrungen.

Gesetzlich gilt hier etwas anderes. Informiere dich am besten bei deiner Krankenkasse.

Hallo,

wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach besteht der volle Anspruch auf Krankengeld maximal bis zur 78. Krankheitswoche, wenn der Versicherte weiterhin für die bisherige Tätigkeit arbeitsunfähig ist und keine neue Tätigkeit aufgenommen hat.

&tschüß
Wolfgang

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Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitnehmer gekündigt. Und die neue Beschäftigung soll am 01.09. beginnen.

Die Befürchtung ist ja nun, dass wenn die Arbeitsunfähigkeit noch darüber hinaus anhält, dass der neue AG verständlicherweise während der Probezeit kündigt.

Es war mir wichtig zu wissen, ob man dann weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld hat. Und danach ggf. auch auf ALG, im Fall der Fälle…

Ich hoffe, dass es nicht Eintritt und bis dahin alles wieder gut wird.

Lieben Dank für die Antwort.

Hallo,
wenn aufgrund der bestehenden Arbeitsunfähigkeit das neue Arbeitsverhältnis nicht angetreten werden kann, zahlt die Krankenkasse weiterhin Krankengeld. Ob das Beschäftigungsverhältnis überhaupt zustande kommt, dass kann eines Arbeitsrechts kundiger sicher beantworten.
Gruss
Czauderna