Hallo Zusammen, während meiner Krankheit wurde ich nach 17 Jahren Arbeit gekündigt, die Krankheit besteht noch, ich habe aber die Chance, im Herbst eine neue Arbeit anzutreten, die meiner Krankheit entgegen kommt (flexible Arbeitszeiten), zahlt die Krankenkasse die Wiedereingliederung auch bei einem neuen Arbeitgeber ? Danke schon einmal für Antworten
Hallo,
ja, grundsätzlich ist das möglich, könnte zwar etwas kompliziert in der Abwicklung werden, z.B. im Meldeverfahren aber wie geschrieben, sollte das gehen, wenn alle Beteiligten „mitspielen“.
Gruss
Czauderna
danke schon mal für die Antwort ! „Mitspielen“ müsste hier nur die Krankenkasse, aber einen „normalen“ 8 Stunden Tag kann ich nicht mehr abdecken, insofern profitiert die Kasse ja auch, wenn ich wieder arbeite und einzahle.
Grüße
Barbara Jo
Hallo,
also, ich glaube, dass gerade die Kasse da „mitspielt“ - denn solche Wiedereingliederungsmaßnahmen haben grundsätzlich das Ziel die volle Arbeitsfähigkeit schneller wieder herzustellen, was auch für die Kasse weniger Krankengelddauer bedeutet - auch unter dem Aspekt, dass die Kasse auch das Krankengeld voll weiter zahlt wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Meist sträuben sich die Arbeitgeber dagegen, denn der Rehabilitant ist während dieser Maßnahme arbeitsunfähig und die Arbeitszeit wird im Wiedereingliederungsplan festgelegt und was noch wichtig ist, wenn der Rehabilitant es (zusammen mit seinem Arzt) entscheidet, dann kann auch jederzeit die Maßnahme abgebrochen werden.
Aber ich denke, wenn du damit schon beschäftigt hast, dann macht dein neuer Arbeitgeber da keine Probleme.
Gruss
Czauderna