Krankengeld und Urlaubsanspruch bei langer Krankheit

Mal angenommen, jemand macht eine Ausbildung und erkrankt. Die Erkrankung dauert länger als sechs Wochen und dauert viele Monate an. Von der Krankenkasse erhält er Krankengeld. Berechnungsgrundlage ist das letzte Gehalt. Was ist, wenn er in dieser Zeit ins zweite Lehrjahr kommt? Muss das Krankengeld dann angepasst werden? Was passiert, wenn diese Person im ersten Lehrjahr Weihnachtsgeld bekommen hat, wie auch alle anderen Mitarbeiter? Steht einem das dann auch bei Krankheit zu? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch? Bekommt man dann den Urlaub ausbezahlt? Wie berechnet man das? Wann sollte man den Urlaubsanspruch des vergangenen Jhares geltend machen?

Hallo,
natürlich bekommt man nicht mehr Geld nur weil man im 2Lehrjahr
mehr bekommt. Das Krankengeld wird errechnet aus dem was man vorher verdient hat,  und nicht was man in der Zukunft verdient.  Urlaubsgeld braucht der Arbeitgeber auch nicht auszahlen, 
warum auch dazu besteht kein Grund.  Wenn im Monat des Weihnachtsgeld noch Krankengeld bezahlt wird kommt kein extra Lohnstreifen mit dem Weihnachtsgeld. Hätte jemand in diesem Monat Lohn bekommen stünde jemand Anteilsmaessig Weihnachtsgeld zu.
Hoffe ich konnte helfen. 
LG glaub nicht alles

Das Krankengeld wird auf das zuletzt bezogene Gehalt gerechnet. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und es besteht kein Anspruch darauf. Urlaub, der krankheitsbedingt nicht genommen werden kann, kann auf das nächste Arbeitsjahr und bis min. 15 Monate übertragen werden. Hierzu gibt es folgende Informationen:

http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Urlaub_und_Kr…

Viele Grüße und alles Gute fürs neue Jahr!