Hallo !
Ich habe eine Frage zum Krankengeld von der Krankenkasse :
Angenommen : Jemand wäre mit Depression krank geschrieben.
Man würde jetzt ins Krankengeld rutschen.
Angenommen der Arzt würde weiterhin die AU bescheinigen.
Angenommen : Die KK schickt ein Schreiben, der Arbeitgeber würde sich nicht melden
WIe wäre denn der Weg von der elektronischen Krankmeldung. Die würde ja vom Arzt an die
KK gehen . Der Arbeitgeber könnte die sich WIE abrufen ? Bekommt der eine Mitteilung ? Über die Sozialversicherungsnummer ? Mit einem Code oder wie ?
Weiter angenommen : die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind vorbei, das Krankengeld stünde an.
Nur als theoretische Frage : Bräuchte die KK irgendeine Rückmeldung des Arbeitgebers ? ( Früher wäre es vielleicht eine Lohnbescheinigung oder ähnliches gewesen ).
DIe KK hätte doch sowieso über den KK-Beitrag aus den letzten Monaten eine Bemessungsgrundlage ?
Es geht mir einfach darum, zu verstehen, wie hier der Weg wäre !
Vielen Dank für Eure Antworten !