Ich brauche unbedingt einen Rat. Meine Adoptivtochter ist von der IKK zur TK (Krankenkasse) gewechselt. Bei der IKK hat sie wohl Schulden, die sie gerne in Raten bezahlen möchte. Nur die IKK akzeptiert das Angebot nicht. Soviel zum ersten Teil. Und jetzt hat sie im rechten Bein eine Thrombose, die mit Blutverdünner behandelt wird. Sie soll Krankengeld bekommen, was aber nicht der Fall ist. Das heißt, weil sie Schulden bei der IKK hat, zahlt die TK kein Krankengeld. Ist das überhaupt rechtens? Was kann man in solch einem Fall machen?
Hallo,
grundsätzlich ist das rechtens. Sie müsste von der alten Kasse (IKK) seinerzeit einen Bescheid über die Leistungseinschränkung erhalten haben, d.h. die Kasse zahlt nur für medizinische Notfälle die Behandlung, sonst nichts. Nur bei familienversicherten, bei ALG-2 Beziehern und wenn es bei Beitragsrückständen eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt, gilt diese Leistungseinschränkung nicht.
Ratenzahlungsvereinbarungen werden im Grundsatz von den Kassen nur dann akzeptiert, wenn die Beitragsschuld innerhalb eines Jahres getilgt werden kann.
Wir kennen die Details dieses Falles nicht, von daher kann hier auch kein konkreter Rat gegeben werden, außer, mit der alten Kasse (IKK) doch noch zu einer Ratenzahlungsvereinbarung zu kommen, was aber erfahrungsgemäß immer dann schwierig ist, wenn die Schuldner die Kasse gewechselt haben.
Hier dazu ein Link mit einer ausführlichen Erläuterung - https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/921-ruhen-leistungsanspruchs-beitragsrueckstand.html#nicht-betroffene-leistungen
Gruss
Czauderna
Ganz lieben Dank für diese Info