Krankengeldanspruch bei 2 Tätigkeiten

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Jemand geht zwei Jobs nach, einen Vollgeschäftigt , der andere auf 400€ Basis.
Nun hat er sich im 400€ Job verletzt und fällt jetzt in beiden Tätigkeiten länger als 6Wochen aus!

Es liegen im beiden Arbeitsverhältnissen schriftliche Verträge vor.

Was für Krankengeld -bzw. Verletzungsgeldansprüche hat man in diesen Fall? Und wie sieht die Höhe des Geldes aus bzw. die Berechnung?

Ich hoffe mir kann jemand helfen… Danke

Hallo,

es gibt nur Krankengeld für das versicherungspflichtige Verhältnis und auch nur aus dieser Höhe, denn nur für dieses bezahlt man Beiträge.

Der 400-Euro-Job bleibt also beim Krankengeld völlig unberücksichtigt.

http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-v/47-hoehe-und-b…

VG
EK

OK!

Und wer kommt für den 400€ Job auf?

Ich weiss aber nicht genau ob das ein klassischer 400€ Job ist!
Es ist ein befristeter Arbeitsvertag mit 400€ festen Gehalt!
Oder ist das egal?

Danke

Hallo,

wie gesagt zahlt der AN keine Beiträge aus dem 400-Euro-Job an die Krankenversicherung und bekommt daher dafür auch keine Leistungen.

Dafür kommt der Staat also nur im Rahmen des SGB II („Hartz IV“) auf.

VG
EK

Es soll aber noch ein Verletztengeld oder Unfallgeld geben?

80% vom Brutto (in dem Fall ist Brutto gleich Netto)! Dies zahlt dann die BG direkt an den Versicherten oder Verein.
Es handelt sich in dem genannten Fall um einen Sportler.

Es werden ja schließlich BG Beiträge bezahlt, oder ist dies Falsch?
Habe ich zumindest so gehört!

Grüße und Danke

Hallo,

liegt denn ein Arbeits- oder Wegeunfall vor?

VG
EK

Ja, liegt vor. War ein Arbeitsunfall.

Hatte ich vorenthalten, entschuldigung!

Hallo,

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html
definiert keine Ausnahmen beim Versicherungsschutz für geringfügig Beschäftigte.

&Tschüß
Wolfgang

Ergänzung:
… im Ursprungsposting habe ich jetzt nach nochmaligem Lesen einen Hinweis darauf gefunden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handeln könnte. Wenn bei Ausübung einer versicherten Tätigkeit ein Unfall passiert ist, auf dem die Verletzung beruht, dann kann es auch für den Mini-Neben-Job Verletztengeld geben nach:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/45.html

Für den Hauptjob gibt es hingegen nur Krankengeld.

Aber Achtung: Dass man sich am Arbeitsplatz verletzt, bedeutet noch nicht zwingend, dass es sich um einen Arbeitsunfall handeln muss.

Insofern wären hier noch weitere Infos hilfreich, insbesondere ob ein Arbeitsunfall denn festgestellt und der BG gemeldet wurde und ob der Minijobber überhaupt bei der Minijobzentrale angemeldet ist.

VG
EK

Also das läuft alles über die BG. Die OP ist auch schon durch…

Und so könnte es dann Ausehen:

Krankengeld vom Hauptjob (70% vom Brutto)
+
Verletztengeld vom Nebenjob (80% vom Brutto)

Ist das so in korrekt?

Hoi.

Nope!

Nach §47 SGB VII ergibt sich das Verletztengeld nach dem Gesamtbetrag des Arbeitsentgeltes. Daher rechnet man alle Beschäftigungen und Entgelte zusammen.
Siehe auch Punkt 2.1.1.2
http://www.vdek.com/versicherte/Leistungen/kranken-v…

Daher also 80% Verletztengeld aus Haupt- und Nebenjob.

Deshalb ist das ja so bitter für die BG, die für den Arbeitsunfall zuständig ist: die zahlen für Leistungen, ohne dafür Beiträge zu bekommen: z.B: €4.800 Sportler - Verwaltungs-BG, €35.000 Schweisser - Metall-BG. Die Verwaltungs-BG zahlt für €39.800 Leistungen, bekommt aber nur für €4.800 Entgelt Beiträge.

Ciao
Garrett

Stimmt! owT.

Also gibt es 80% Vertzungsgeld aus Haupt -& Nebenjob und kein Krankengeld???

Ich hab gehört das aber beides einzeln berechnet wird…
Weil es ja sein kann das man eine Tätigkeit eventuell wieder eher ausüben kann.

Und wer ist nun zuständig BG oder Krankenkasse? Oder beide?

Hoi.

Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Angestellter einer Berufsgenossenschaft und Vertragsamateur hat einen Bänderriß im Sprunggelenk nach einem Spiel.
Erstmal Arbeitsunfähig für, sagen wir neun Wochen.
Es gibt nach der Lohnfortzahlung das Verletztengeld, weil Arbeitsunfall.
Berechnet einmal aus dem Angestelltenverhältnis und dem Amateurverhältnis.
Dann sagt der Arzt: „Für den Bürojob halte ich Sie wieder für arbeitsfähig, aber spielen ist noch nicht.“
Dann humpelt man wieder zur Arbeit bei der BG und bekommt ja wieder Gehalt - für das Amateurverhältnis aber weiter Verletztengeld, bis auch dort wieder gearbeitet/gespielt werden kann.

Also kurz gesagt: ja, es wird beides einzeln berechnet, da es eben zwei Jobs sind. Zum einen könnte ja die Gesamtsumme die Höchstgrenze erreichen und es kann sein, dass man in einem Job vorher wieder anfangen kann zu arbeiten.

Und es bleibt immer die BG, weil Arbeitsunfall und die Folgen daraus.

Um es noch verrückter zu machen: jetzt erkrankt der Mensch auch noch an einer Lungenentzündung…dann gibt es nebeneinander Verletztengeld wegen Unfall von der BG und Krankengeld von der Krankenkasse wegen Krankheit…aber das sind eher seltene Fälle.

Ciao
Garrett