Hoi.
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Angestellter einer Berufsgenossenschaft und Vertragsamateur hat einen Bänderriß im Sprunggelenk nach einem Spiel.
Erstmal Arbeitsunfähig für, sagen wir neun Wochen.
Es gibt nach der Lohnfortzahlung das Verletztengeld, weil Arbeitsunfall.
Berechnet einmal aus dem Angestelltenverhältnis und dem Amateurverhältnis.
Dann sagt der Arzt: „Für den Bürojob halte ich Sie wieder für arbeitsfähig, aber spielen ist noch nicht.“
Dann humpelt man wieder zur Arbeit bei der BG und bekommt ja wieder Gehalt - für das Amateurverhältnis aber weiter Verletztengeld, bis auch dort wieder gearbeitet/gespielt werden kann.
Also kurz gesagt: ja, es wird beides einzeln berechnet, da es eben zwei Jobs sind. Zum einen könnte ja die Gesamtsumme die Höchstgrenze erreichen und es kann sein, dass man in einem Job vorher wieder anfangen kann zu arbeiten.
Und es bleibt immer die BG, weil Arbeitsunfall und die Folgen daraus.
Um es noch verrückter zu machen: jetzt erkrankt der Mensch auch noch an einer Lungenentzündung…dann gibt es nebeneinander Verletztengeld wegen Unfall von der BG und Krankengeld von der Krankenkasse wegen Krankheit…aber das sind eher seltene Fälle.
Ciao
Garrett