Hallo, ich wurde gekündigt zum 31.12. (hatte ich schon in meiner letzten Frage geschrieben) Habe jetzt eine AU wegen OP . Dadurch das ich nur 9 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war habe ich keinen Anspruch auf ALG1. Habe ich trotzdem Anspruch auf Krankengeld nach dem 31.12? Auch wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht um sind?
Hallo,
Meiner Meinung nach besteht nach dem 31.12 dann KEIN Anspruch auf Krankengeld mehr.
Es handelt sich dabei um eine Lohnersatzleistung. Und Anspruch auf Lohn besteht nach dem 31.12. nicht mehr. Und nach Ihrer Aussage besteht auch kein Anspruch auf ALG 1 - dies würde der normalen Lohnzahlung gleichgestellt werden-.
Bleibt vermutluch Hartz IV ? Aber dazu kann Ihre Krankenkasse sicher verbindliche Auskunft geben.
Alles Gute!
MFG
Buki
Zwar habe ich Deine „letzte Frage“ hier natürlich nicht vorliegen - wäre hilfreich gewesen, die Grundinformationen hier noch einmal aufzuführen - aber nach meiner Definition muss der AG Dir den Lohn fortzahlen bis zum 31.12. und ab dann müsste Deine Krankenkasse, die Du leider auch nicht genannt hattest, Dir Krankengeld zahlen, also meist 70% Deines Durchschnittslohnes.
Übrigens wurdest sicher nicht DU gekündigt - Menschen kann man nicht kündigen - sondern nur Dein Vertrag.