Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer bezieht derzeit Krankengeld nach SGB V nach dem Ende der EFZ durch den Arbeitgeber. Die Krankenkasse hat allerdings einen Krankengeldbetrag berechnet, der nicht nachvollziehen werden konnte. Der Arbeitnehmer bat zunächst um Erläuterung, danach aber erscheint ihm die Berechnung erst recht falsch zu sein. Kann jemand den Rechenweg nachvollziehen?
Der Arbeitnehmer erhielt als monatliches Festgehalt immer 2.000 EUR; keine Einmalzahlungen. Von diesen 2.000 EUR wandelte er 86,71 EUR pro Monat vom Brutto um. Der Arbeitgeber legte noch 13,29 EUR drauf (ehemaliger Betrag von 26 DM als VL-Zuschuss). Insgesamt zahlte der Arbeitnehmer somit 100 EUR pro Monat in die betriebliche Altersvorsorge in der Form einer Direktversicherung ein.
Die Gehaltsabrechnung sah in dem Monat vor Eintritt der AU so aus:
Bruttogehalt 2.000
./. Direktvers.-Umwandlung 86,71
- Zuschuss Arbeitgeber 13,29
./. Zuschuss Arbeitgeber 13,29
(Lohnsteuerbrutto 1.913,29 / SV-Brutto 1.913,29)
./. LSt 189,66
./. SolZ 6,32
./. KV 156,89
./. PV 19,61
./. RV 180,81
./. AV 28,70
= Netto 1.418,01
./. Abführung Beitrag bAV 100
= Auszahlung 1.331,30
Die Krankenkasse rechnet in den folgenden 10 Schritten:
1.)
Fiktive Berechnung eines Nettogehalts ohne die bAV aus dem Bruttoarbeitsentgelt von 2.000 (Brutto 2.000 / Netto fiktiv 1.379,74 (LStKl.1, Keine konfession, 0,5 Kinderfreibetrag)
= 1.379,74
2.)
Ermittlung des täglichen Bruttoregelentgelts:
Gehalt ist nach Monat bemessen, also 2.000 : 30 = 66,67
3.) Ermittlung der täglichen Entgeltumwandlung:
86,71 monatlich : 30 = 2,89 pro Kalendertag
4.)
Ermittlung des täglichen Nettoregelentgelts mit Entgeltumwandlung:
Tägl. Regelentgelt ./. tägl. Entgeltumwandlung
66,67 ./. 2,89 = 63,78
5.)
Zwischenergebnis: Regelentgelt 63,78 x 70% = 44,65 (=vorläufiges Bruttokrankengeld)
Zwischenergebnis: Nettogehalt fiktiv 1.379,74 : 30 = 45,99 (=tägliches fiktives Nettogehalt)
6.)
Ermittlung der Nettoentgeltumwandlung:
Ermitlung des prozentualen Verhältnisses zwischen Regelentgelt und fiktivem Nettogehalt:
fiktives Nettogehalt 45,99 : Regelentgelt ohne Umwandlung 66,67 = 0,69
Nettoentgeltumwandlung = 2,89 x 0,69 = 1,99
Ermittlung des Nettoentgelts:
Nettoentgelt = 45,99 ./. 1,99 = 44,00
Zwischenergebnis: Nettoentgelt 44,00 x 90% = 39,60
-
Vergleich:
44,65 aus 5.) ist größer als 39,60 aus 8.) -
Ergebnis:
39,60 ist das Bruttokrankengeld.
Der Arbeitnehmer hatte so gerechnet:
SV-pflichtiges Brutto-Arbeitsentgelt letzter abgerechn. Monat = 1.913,29
Netto-Arbeitsentgelt laut Gehaltsabrechnung = 1.418,01
Einmalzahlungen –
Höhe des Krankengeldes 70% vom mtl. SV-Brutto = 1.339,30 €
Höhe des Krankengeldes max aber 90% vom Netto = 1.276,21 €
Höhe des Krankengeldes 70% vom tägl. SV-Brutto = 44,64 €
Höhe des Krankengeldes max aber 90% vom tägl. Netto = 42,54 €
Wer rechnet denn da nun richtig?
Gruß
Jens