Hallo,
gegeben sei folgende Konstellation:
Frau A aus H ist seit September 2012 wegen Erkrankung E krankgeschrieben und bezieht zur Zeit Krankengeld.
Im Juli 2013 kommt eine neue Erkrankung dazu. Frau A ist weiterhin mit Krankheit E krankgeschrieben.
Wie verhält es sich, wenn Frau A sich auf die nächste Erkrankung krankschreiben lässt. Lebt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber wieder auf, weil es sich um eine andere Erkrankung handelt?
Mein Wissensstand ist der, dass sich durch die Erkrankung der Anspruch auf Krankengeld nicht erhöht, sondern weiterhin bei 78 Wochen liegt. Was ich nicht weiß, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Kann bitte jemand Licht ins Dunkel bringen?
Viele Grüße
Gesine