Krankengeldeinstellung trotz Widerspruchs

Jemand ist länger Krank geschrieben, siet 4Mon. ,die Aok lässt den MDK eine Beurteilung machen. Der Arzt vom MDK sagt, das der jenige Wider Arbeiten kann.( nach Befunden vom Tisch aus entschieden) Obwohl der Behandelne Arzt eine weitere Kankschreibung ausstellt.
Darf die AoK die Zahlung einstellen, trotz des Widerspruchs gegen die Entscheidung des MdK s`???

Hallo
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, bei mir wurde danmals dem Einspruch stattgegegben. Die KK versuchen einfach alles.
tut mir leid das ich dir sonst nichts positive sagen kann
mfg
Erich

Hallo,

ja die Einstellung ist rechtens. Sie können Wiederspruch einlegen und der behandelnde Arzt sollte einen ärztlichen Einspruch einlegen. Dann geht das ganze zur Zweitbegutachtung zum MDK.

Wenn dieser dem Wiederspruch stattgibt, wird das Krankengeld wieder gezahlt - auch nachträglich

MfG
Thomas H.

Ja, dass darf diese. Der MdK hat die Gesundung festgestellt. Hier ist ggf. ein Rechtsanwalt notwendig, um zu seinem Recht zu gelangen.