hallo,
ich hab’ da eine Frage:
wenn jemand im anschluss an einen krankenhausaufenthalt zu einer anschlusshei-
behandlung in eine reha-klinik muss, zahlt dann der krankenversicherer ein kranken-
haustagegeld? in den neuesten bedingungen mb/kk 2009 ist das ausgeschlossen;
in den alten, die 1970 bei versicherungsabschluss zugrunde lagen, jedoch nicht.
Ist das rechtens?
wer weiß was?
Hallo,
wenn das in den alten AVB drin war, ist es auch weiter versichert. Ich bezweifle das aber: Ausschlüsse wegen Reha und gemischter Häuser gabs damals auch.
Bei der Anpassung der AVB infolge des VVG 2008 sind Verschlechterungen ausgeschlossen - jedenfalls in der Theorie.
Viel Glück
Barmer