Hallo zusammen
Verjähren eigentlich Krankenhauszuzahlungen? Aufenthalt war im März/ April 2004.
Nun kommt heute eine Mahnung, hat die gesetztliche Kasse noch Anspruch? Gibt es da irgendwelche §§??
Danke für die Antwort:smile:
Hallo zusammen
Verjähren eigentlich Krankenhauszuzahlungen? Aufenthalt war im März/ April 2004.
Nun kommt heute eine Mahnung, hat die gesetztliche Kasse noch Anspruch? Gibt es da irgendwelche §§??
Danke für die Antwort:smile:
Hallo,
Leistungen, also auch die Zuzahlungen verjähren nach 2 Jahren,
also verjährt 2004 am 31.12.2006.
Den passenden § kann ich gerade nicht nennen, glaub es mir einfach.
Gruss
Czauderna
meiner meinung beträgt die regelmässige verjährungsfrist 3 jahre - endet also in diesem fall am 31.12.2007.
weiterhin wäre zu beachten, das bei echter verjährung kein passives schweigen seitens des schuldners erfolgt, sondern die einrede der verjährung geltend gemacht wird ( der anspruch bleibt ja bestehen ist aber verjährt ) .
grüße
andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
§ 195 iVm § 199 BGB
Hi,
weiterhin wäre zu beachten, das bei echter verjährung kein
passives schweigen seitens des schuldners erfolgt, sondern die
einrede der verjährung geltend gemacht wird ( der anspruch
bleibt ja bestehen ist aber verjährt ) .
sorry, wärst du so nett und wiederholst das noch mal mit anderen Worten?
D.h. echte Verjährung ist nur, wenn der Patient der Kasse über die fehlende Rechnung informiert?
Grüße,
J~
sorry, wärst du so nett und wiederholst das noch mal mit
anderen Worten?
D.h. echte Verjährung ist nur, wenn der Patient der Kasse über
die fehlende Rechnung informiert?
nein nicht über die fehlende rechnung informieren ( auch wenn das ehrt ) sondern wenn die rechnung nach der verjährungsfrist - hier also nach dem 31.12.2007 - eintrifft - dann die einrede der verjährung.
grüße
andreas