Krankenhauszahlung (gesetzl.KV)verjährt die Frist?

Hallo zusammen

Verjähren eigentlich Krankenhauszuzahlungen? Aufenthalt war im März/ April 2004.
Nun kommt heute eine Mahnung, hat die gesetztliche Kasse noch Anspruch? Gibt es da irgendwelche §§??

Danke für die Antwort:smile:

Hallo,
Leistungen, also auch die Zuzahlungen verjähren nach 2 Jahren,
also verjährt 2004 am 31.12.2006.
Den passenden § kann ich gerade nicht nennen, glaub es mir einfach.
Gruss
Czauderna

meiner meinung beträgt die regelmässige verjährungsfrist 3 jahre - endet also in diesem fall am 31.12.2007.

weiterhin wäre zu beachten, das bei echter verjährung kein passives schweigen seitens des schuldners erfolgt, sondern die einrede der verjährung geltend gemacht wird ( der anspruch bleibt ja bestehen ist aber verjährt ) .

grüße

andreas

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§ 195 iVm § 199 BGB

Hi,

weiterhin wäre zu beachten, das bei echter verjährung kein
passives schweigen seitens des schuldners erfolgt, sondern die
einrede der verjährung geltend gemacht wird ( der anspruch
bleibt ja bestehen ist aber verjährt ) .

sorry, wärst du so nett und wiederholst das noch mal mit anderen Worten? :smile:
D.h. echte Verjährung ist nur, wenn der Patient der Kasse über die fehlende Rechnung informiert?

Grüße,
J~

sorry, wärst du so nett und wiederholst das noch mal mit
anderen Worten? :smile:
D.h. echte Verjährung ist nur, wenn der Patient der Kasse über
die fehlende Rechnung informiert?

nein nicht über die fehlende rechnung informieren ( auch wenn das ehrt ) sondern wenn die rechnung nach der verjährungsfrist - hier also nach dem 31.12.2007 - eintrifft - dann die einrede der verjährung.

grüße

andreas