Krankenhauszuzahlung bei ALG2

Hallo. Hätte gern gewußt, ob man als ALG2 Empfänger auch die 10,- Euro/Tag für den Krankenhausaufenthalt bezahlen muß?
Gilt dies auch für eine Therapie, die ca. 6 Monate geht?
Danke. LG Conny

Hallo,

Ja, das muss jeder, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Wenn ich es noch richtig weiss sind es bei ALG2-Empfänger 82€/Jahr. Alles darüber muss ein ALG2-Empfänger nicht zahlen, er muss sich von der Krankenkasse befreien lassen.

Gruß

Hi :smile:

kurze fachliche Ergänzung:

Ja, das muss jeder, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze

Wer im Krankenhaus behandelt oder in einer Rehaklinik untergebracht wird, zahlt zehn Euro pro Tag zu. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage oder 280 Euro im Kalenderjahr beschränkt. Auch für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beträgt die Zuzahlung zehn Euro pro Tag, jedoch ohne zeitliche Beschränkung.

Befreiung von der Zuzahlung:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel keine Zuzahlungen leisten. Auch die Praxisgebühr entfällt. Das Gesetz sieht vor, dass Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) maximal 2 Prozent der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen sollen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören unter anderem Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

2 Like

Hallo,

kurze fachliche Ergänzung:
Wer im Krankenhaus behandelt oder in einer Rehaklinik
untergebracht wird, zahlt zehn Euro pro Tag zu. Die Zuzahlung
ist auf 28 Tage oder 280 Euro im Kalenderjahr beschränkt. Auch
für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beträgt die Zuzahlung zehn
Euro pro Tag, jedoch ohne zeitliche Beschränkung.

…und auch hier gilt die 2% Grenze! Und bei einem ALG2 Empfänger ist dies weit unter 280€.

VG René

1 Like

Hallo,

kurze fachliche Ergänzung:
Wer im Krankenhaus behandelt oder in einer Rehaklinik
untergebracht wird, zahlt zehn Euro pro Tag zu. Die Zuzahlung
ist auf 28 Tage oder 280 Euro im Kalenderjahr beschränkt. Auch
für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beträgt die Zuzahlung zehn
Euro pro Tag, jedoch ohne zeitliche Beschränkung.

…und auch hier gilt die 2% Grenze! Und bei einem ALG2
Empfänger ist dies weit unter 280€.

„Die Belastungsgrenze für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfe- und Bundesversorgungsgesetz, für Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge getragen wird, liegt bei ein beziehungsweise zwei Prozent des Regelbedarfs für Alleinstehende.“
https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versich…

D.h. EUR 72,80 bzw. 36,40 für chronisch Kranke.
Es zählen nicht nur KKH-Aufenthalte, sondern auch Praxisgebühr, Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente etc.

Gruß

osmodius

Hallo

http://hartz.info/index.php?topic=4906.0

LG