Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

hallo,
ich bin zur Zeit bei der BARMER versichert.
Ich habe letzten Jahr einen amerikanischen Soldat geheiratet. Durch ihn bin ich auch bei TRICARE versichert.
Leider darf ich TRICARE nicht benutzen solange ich bei einer deutsche Krankenkasse versichert bin.
Bei TRICARE hätte ich den Status „privat versichert“ und sämtliche Benefizien.

Meine Frage: darf ich meine Barmer Mitglidschaft kündigen und mich bei TRICARE versichern lassen?
Darf man eine Ausländische Krankenkasse auswählen, wenn man durch die Ehe und die NATO Status das Recht hat?

Vielen Dank und schöne Grüße

Maria-Gabriela Baron-Riveros

Guten Tag,

das kommt ganz darauf an, aus welchen Gründen Sie bei der BARMER versichert sind. Wenn Sie beschäftigt sind, unter 48.600,00 € jährlich verdienen und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, werden Sie automatisch versicherungspflichtig und können somit keine andere Versicherung als eine gesetzliche Krankenkasse wählen.

Bei weiteren Fragen, gern …

N. Heredia

Hallo Maria-Gabriela

Zu deiner Frage:
Es hängt davon ab ob du arbeitest/beschäftigt bist oder nicht.

  • du arbeitest
    Dann bist du verpflichtet, bei deiner jetzigen Krankenkasse versichert zu bleiben

  • du bist Hausfrau oder arbeitslos
    In diesem Fall kannst du deine Krankenversicherung kündigen und dich bei deinem Mann mitversichern.

Solltest du dann aber wieder eine Beschäftigung aufnehmen, mußt du dich wieder bei deiner alten Krankenkasse versichern.

Viele Grüße
Thorsten Günther

Hallo und Danke Sr Heredia,

auch eine spanische Nachname :smile:
Ich bin leider, so wie Sie beschreiben, gesetzlich versichert. Verdiene, auch leider, unter 46.000Eu pro Jahr und wohne in Wiesbaden, Hessens Perle!
D.h. ich darf nicht die Krankenkasse auswählen, die ich durch meinem Mann bekommen würde?

Trotzdem vielen Dank für Ihre Zeit

Saludos

Gabriela Baron-Riveros

Guten Tag,

das kommt ganz darauf an, aus welchen Gründen Sie bei der
BARMER versichert sind. Wenn Sie beschäftigt sind, unter
48.600,00 € jährlich verdienen und Ihren Wohnsitz in
Deutschland haben, werden Sie automatisch
versicherungspflichtig und können somit keine andere
Versicherung als eine gesetzliche Krankenkasse wählen.

Bei weiteren Fragen, gern …

N. Heredia

Hallo und Danke Sr Heredia,

auch eine spanische Nachname :smile:
Ich bin leider, so wie Sie beschreiben, gesetzlich versichert. Verdiene, auch leider, unter 46.000Eu pro Jahr und wohne in Wiesbaden, Hessens Perle!
D.h. ich darf nicht die Krankenkasse auswählen, die ich durch meinem Mann bekommen würde?

Trotzdem vielen Dank für Ihre Zeit

Saludos

Gabriela Baron-Riveros

Guten Tag,

das kommt ganz darauf an, aus welchen Gründen Sie bei der
BARMER versichert sind. Wenn Sie beschäftigt sind, unter
48.600,00 € jährlich verdienen und Ihren Wohnsitz in
Deutschland haben, werden Sie automatisch
versicherungspflichtig und können somit keine andere
Versicherung als eine gesetzliche Krankenkasse wählen.

Bei weiteren Fragen, gern …

N. Heredia

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Hi,

wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung hast, kannst du nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus. Wenn du freiwillig versichert bist, schon.

Aber ich kann nicht viel dazu sagen, weil ich nicht weiss, auf welcher Grundlage du zur Zeit versichert bist.

Tschüs
Axel

Hallo,

leider schreibst Du nicht, auf welcher Grundlage Du bei der BARMER versichert bist.

Solltest Du pflichtversichert sein (beispielsweise als Arbeitnehmerin oder Alg-Bezieherin), kommst Du nicht raus. Das SGB IV legt dann fest, dass Du der Pflicht obliegst, in einer gesetzlichen Kasse versichert zu sein.

Solltest Du bei der Barmer freiwillig versichert sein, kannst Du natürlich kündigen, mit einer Kündigungszeit von 2 Monaten, also frühestmöglich zum 31.03.10. Du hättest dann die Möglichkeit, Dich privat zu versichern.

Da ich kein Experte im privaten Versicherungsrecht bin, kann ich nicht genau sagen, ob Du nur eine deutsche private Kasse wählen darfst oder auch in die ausländische Kasse Deines Ehemannes kannst.

Ich gebe nur zu bedenken, dass es von der privaten zur gesetzlichen zurück sehr schwer möglich ist, wenn Du nicht der Pflichtversicherung zugehören solltest. Das kann beispielsweise problematisch sein, falls Du weder Arbeitnehmerin noch Alg-Bezieherin und es mal zu einer Scheidung und somit zum Ende der TRICARE-Versicherung kommen sollte. Eine gesetzliche Kasse dürfte Dich nicht nehmen und eine private kann saftige Beiträge haben ohne auf ein geringes oder nichtvorhandenes Einkommen Rücksicht zu nehmen.

Liebe Grüße

Feffi Kunterbunt

Hallo Frau Baron-Riveros,

leider bin ich mit dem Nato-Recht und den Voraussetzungen für die Ansprüche auf eine Versicherung bei der TRICARE nicht sehr vertraut.

Ich gehe aber davon aus, dass eine „private Versicherung“ dort nur möglich ist, wenn kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland möglich ist. Wenn Sie bei der BAMRER pflichtversichert sind, z.B. aufgrund einer Beschäftigung oder Arbeitslosengeld, ALG II ist eine Kündigung auf keinen Fall möglich. Sollten Sie freiwillig versichert sein, könnte es Ausnahmen geben. Bitte erkundigen Sie sich dann direkt bei der BARMER.

Für weitere FRagen stehe ich gerne zurVerfügung.

Freundliche Grüße
Tabea Porada

Hallo Maria-Gabriela,

das kommt auf Ihr Versicherungsverhältnis an.

Versicherungspflichtig sind die in § 5 SGB V genannten Personen. Von der Versicherungspflicht befreien lassen können sie die in § 6 genannten Personen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_V

Gehören sie nicht zu diesem Personenkreis ist eine Befreiung von der VersicherungsPFLICHT nicht möglich.

MfG
Thomas H.

Hallo,

die Frage ist wie bist du bei der Barmer versichert? Wenn du Freiwillig versichert bist geht das, wenn du aber als Pflichtversicherter gemeldet bist (Arbeiter, Arbeitslosgeld 1 und Hartz4) dann geht es leider vom Gesetzgeber nicht.

Grüße

Sorry, keine Ahnung. Das Thema kannte ich bisher gar nicht, mit amerikanischen Militärangehörigen. Ich rate Dir einfach mal beider Barmer nachzufragen. Das ist sicher der einfachste Weg.

Grüße
V. Riegel

Hallo, hier gibt es leider keine Möglichkeit, außer wenn Sie kein Einkommen erzielen, können Sie sich bei Ihrem Mann versichern. Solange sie eigenes Einkommen erzielen, sind sie nach deutschem Recht pflichtversichert.

Hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation und wenn es um den „privat Status“ geht, den hast du quasi so oder so. Unterhalte Dich mal mit Deinem Tricare-Provider, generell solltest Du diese/diesen bei Deiner local medical facility finden können.

Es ist -soweit ich weiß- so, dass wenn Du in einer deutschen Kasse versichert bist, zunächst diese Kasse für Dich zuständig ist, ABER alles, was diese Kasse nicht übernimmt und im Leistungsspektrum von TRICARE drin ist, dann von dieser übernommen wird.

Beispiel Zahnarzt (dazu brauchst Du aber das extra „Paket“ Tricare dental care…nochmal ca 10 Dollar im Monat):
Wenn Du zum Zahnarzt gehst und ein Füllung/Inlay benötigst, würden die deutschen Krankenkassen eventuell nur eine Füllung bezahlen, die Mehrkosten für das Inlay müsstest Du selbst tragen. Dann sollte der Fall so liegen, dass die Füllungskosten via deutscher Kasse abgerechnet werdne, die Mehrkosten dann von der TRICARE übernommen werden.
Es ist aber wichtig, dass Du einen von TRICARE akzeptierten Arzt aufsuchst. Es gibt „preferred provider“, das bedeutet, dass Du nicht in Vorleistung gehen musst, sondern diese Zahnärzte selbst mit der TRICARE abrechnen…bei „normalen“ Providern musst Du ggf. zuerst zahlen, Dir dann die Kosten wiederholen…vorher abchecken lohnt sich also.

Zum Thema Kosten-Rückerstattung: Das gilt auch teilweise für Medikamente, die Deine deutsche Kasse nicht übernimmt. Sagen wir mal zum Beispiel Du benutzt die Pille, diese wird regulär von Dir bezahlt. Wenn Du nun mit dem Rezept/der Rechnung zu der Tricare gehst und das einschickst, bekommst Du diese Kosten erstattet.

Ich kann Dir wirklich nur empfehlen, Dich bei der TRICARE beraten zu lassen, damit Du alle Möglichkeiten kennst, trotz „doppelter Versicherung“ hast Du durch die TRICARE viele Vorteile, aber Du musst sie kennen.

Ich habe mir zum Beispiel die HPV-Impfung geben lassen. Viele deutsche Krankenkassen zahlen dass nur bis zu einem sehr jungen Alter (ich glaub 17 oder so)…ich war 24 und mein TRICARE-Arzt hat mir das sogar „sehr ans Herz gelegt“…wollte ich sowieso machen, wurde aber von der deutschen Krankenkasse abgelehnt…wäre ich nicht durch Zufall drauf gestoßen, hätte ich’s auch nicht gewusst.

So…jetzt fällt mir auch nichts mehr ein. :smile:

Liebe Grüße,
Eva