Krankenkasse absagen

Hallo liebe Gruppe…
Schon wieder muss ich euch um einen Rat bieten…
Seit einigen Jahren bin ich Zucker krank und es folgten mehrere Amputationen am Bein.
Letztendlich vor ein paar Monaten wurde mein Bein bis zur Knie entfernt.
Ich bin voll auf einen Rollstuhl angewiesen (6-7 Jahre schon).
Wohne mit meinem Sohn zusammen aber ich merke dass der eigene Wohnung haben möchte und ich verstehe das vollkommen…
Es plagen mich sehr schlimme Phantom Schmerzen nach der Amputation… Dazu kommen noch gewaltige Neuropathische schmerzen.!
Da ich sehr viele Ärzte besuchen muss, habe bei meiner Krankenkasse Antrag auf Elektro Zusatzantrieb gestellt.
( nicht Elektro Rollstuhl )
Leider die Antwort war negativ, mit der Begründung dass ich Schmerzmittel nehme (Oxycodon) und das ist zu gefährlich im Verkehr…
Aber ich möchte nur zum Arzt fahren, Bäcker, oder zum Einkaufen und die Entfernung ist zwischen 300 bis 500 Meter von meiner Wohnung und dass ich im Straßenverkehr überhaupt kein Teil nehme…!!
Keine Ahnung was ich tun soll wenn mein Sohn wegzieht…!

Ist sie Absage begründet von der Krankenkasse…?

Hallo,
ich denke, auf diese Begründung darf die Krankenkasse nicht ohne die Einschaltung des Medizinischen Dienstes gekommen sein, denn sie selbst, also die Kasse, kann das nicht beurteilen.
Wenn du Widerspruch einlegen möchtest, dann lass dir von der Kasse zuerst mal das entsprechende Gutachten dazu zukommen . Ich habe das aber richtig gelesen/vermutet - den Rollstuhl hast du bereits (also kannst du mit dem schon auf der Straße fahren) und es geht um die Pflegekasse.
Deine Begründung mit den kurzen Strecken, die ist meiner Meinung nach leider nicht für einen Widerspruch geeignet, es geht einzig und allein darum, dass du lt. Pflegekasse einen Rollstuhl mit Elektroantrieb in Verbindung mit deiner Medikation (auf Dauer oder ggf. nur vorübergehend ?) im Straßenverkehr nicht bewegen darfst, um keine Gefahr für dich und andere Personen darzustellen.
Gruss
Czauderna

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Doch, das tust du, und zwar sobald du das Haus verlässt. § 25 der StVO ist eigens für Fußgänger, z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

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