Krankenkasse als selbsständig arbeitender Student über 30

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. Ich habe ein Zweitstudium angefangen und über 30. Muss mich also selber bei der Krankenkasse versichern. Da ich verheiratet bin, laufe ich als Familienversichert bei meinem Mann mit. Daneben habe ich noch einen Minijob mit 450€ monatlich. Leider reicht das nicht aus. Finanziell habe ich monatlich ungefähr 150€ Miese.
Deshalb habe ich als weiteren Nebenerwerb eine Stelle als freier Mitarbeiter im Verlagswesen angetreten. Nun komme ich über die 450€ und muss mich selber krankenversichern. Das große Problem da bei ist, die Aufträge sind unregelmäßig. Also habe ich in manchen Monaten von meiner selbständigen Tätigkeit keine Einnahmen, in anderen schon.
Mein Mann verdient leider auch nicht die Welt und hat noch seinen Studienkredit abzuzahlen. Aber wir haben zu viel Geld zusammen für Wohngeld.

Die von der Krankenkasse haben mir nun 2 Sachen erzählt (einmal in der Geschäftsstelle und dann nochmal am Telefon) und ich bin verwirrt.
Variante 1: Ich melde mich nur für die Monate selber als krankenversichert wo ich zusätliche Einnahmen habe und in den anderen bin ich familienversichert.
Variante 2: Ich bin das ganze Jahr selber versichert und zahle den reduzierten Satz für „bedürftige Selbstständige“ der bei ungefähr 200€ monatlich liegt.

Was stimmt nun? Bei der Variante 2 würde ich ganz schön in die Bredolie kommen, da ich wahrscheinlich monatlich nicht genügend verdienen werde, dass es sich überhaupt lohnt.

Gibt es da überhaupt Möglichkeiten? Wie ist es, wenn ich nach einem halben Jahr die Selbstständigkeit aufgebe, weil es sich nicht lohnt und ich vielleicht in den 6 Monaten insgesamt nur 600 € verdient habe. Wird es dann monatlich mit 100€ angerechnet (macht mit der Krankenkasse -100€) oder nur für die Monate wo ich es auch wirklich bekomme?

Eine Möglichkeit, falls es doch auf alle Monate aufgeteilt würde, wäre den 450€ Job mit den Stunden runterzunehmen. Die Bezahlung als freier Mitarbeiter ist besser (das doppelte), aber unsicher. Ginge das dann? Dass ich also nach den angenommen 6 schlecht laufenden Monaten im Minijob nur 300 € verdiene und 150€ (hoffentlich) als freier Mitarbeiter? Ist das so einfach möglich.

Vielen Dank für eure Hilfe. Es ist so frustrierend. Wenn ich einen „richtigen“ Job hätte, dann wäre es viel einfacher. Aber leider muss man an so etwas erst einmal rankommen. Momentan bin ich deshalb total gestresst. Ich brauche mehr Geld, aber woher nehmen?

Viele Grüße

Hallo,
entscheidend ist dein Staus, der verbindlich von der Krankenkasse festgestellt werden muss. Wirst du aufgrund deiner selbständigen Tätigkeit als hauptberuflich selbständig eingestuft, dann musst du dich auch als solche selbst versichern, was für dich einen entsprechend hohen Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige, was die von dir genannten 200,00 € ergeben würde, zzgl. noch ca 30,00 € Pflegeversicherung). wenn man dich allerdings nicht als hauptberuflich selbständig beurteilt, dann gilt für dich eine andere Mindestbeitragsbemessungsgrenze, nämlich derzeit 968,33 €, wofür du mit ca. 170,00 € Beitrag rechnen müsstest. Für die Familienversicherung sind die regelmäßigen Einkünfte heranzuziehen (Regelmäßig bedeutet - Einnahmen in zwei aufeinander folgende Monaten). Bei Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit kenne ich es so, dass die Einnahmen lt. Einkommenssteuerbescheid auf die einzelnen Monate des betreffenden Kalenderjahres verteilt werden -
Beispiel : Arbeitseinkommen für das gesamte Jahr 2016 wären 2400,00 €, also
200,00 € pro Monat. Die 450,00 € aus der geringfügigen Tätigkeit werden nicht berücksichtigt, da hier der Arbeitgeber bereits eine Zahlung zur Krankenversicherung vornimmt - für die Pflegeversicherung gilt dies nicht.
Das würde bedeuten, dass nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze (968,33€) gezahlt werden müsste.
Für die Familienversicherung allerdings würden 650,00 € herangezogen und damit wäre die Familienversicherung nicht mehr möglich.
Was deine Kasse gesagt hat, dass du immer zwischen Familienversicherung und eigener Versicherung hin und her wechseln könntest - diese Vorgehensweise kenne ich nicht - wie will die Kasse das jeweils prüfen ?.
Nach meiner Einschätzung, aufgrund deiner Schilderung sehe ich dich nicht als hauptberuflich Selbständig und würde die 170,00 € als Mindestbeitrag sehen.
Wie gesagt, prüfen und entscheiden muss deine Kasse.
Gruss
Czauderna

Hallo!

versuche doch statt 450 € Minijob mit dem Arbeitgeber zu reden ob man ihn nicht minimal aufstocken könnte ( 1 € reicht) .
Dann ist das ein "Midi-Job- auch Übergangszone( 451 bis 800 €) genannt) und darüber wärest Du voll sozialversichert.
Mit eigener Krankenversicherung.

Dein Anteil an den Sozialabgaben wäre gering. Etwa 49 € (ohne Rentenaufstockung). Der Chef zahlt ca. 93 € (dürfte also kaum mehr sein, als bisher).

Und einen normalen 450 € Minijob kann man noch zusätzlich annehmen, wenn man will (oder muss).
Da ändert sich nichts daran.

MfG
duck313

Hallo Guenter,

dass diese Möglichkeit (die hier der Schlüssel für das Problem sein dürfte) überhaupt besteht, wird offenbar von manchen Kollegen an der „Beratungsfront“ sehr, sehr ungern und nur, wenn sie explizit angesprochen wird, mitgeteilt; anscheinend gibt es da auch Unterschiede von Kasse zu Kasse, ob und in wieweit da „der Deckel draufgehalten“ wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ja das sind so Konstellationen, die Privatversicherten mit staatlich finanzierter Beihilfe einfach nicht einfallen.
Wie hoch ist das Zusatzeinkommen aus der freien Mitarbeit im Jahr? Von den 450€ kann die Werbungskostenpauschale (1.000€/12) abgezogen werden, wenn die nicht pauschal versteuert werden. Pauschalversteuerung würde bei der beschriebenen Konstellation ja auch nichts bringen.
Ansonsten bliebe eben die von @duck313 beschriebene Variante.

Einkommen oder Vermögen? Das Wohngeld ist ja dieses Jahr erhöht worden. Wurde ein Antrag gestellt oder ist das mit dem zuviel eher so eine Vermutung auf Zuruf? Wenn man selber versichert ist, dann wird ja auch ein höherer Anteil des Einkommens bei der Berechnung abgezogen als bisher. Kann also sein, dass es dann doch Wohngeld gibt.

Grüße

Servus,

gibt es keinen Abzug einer

weil diese sich auf nichtselbständige Arbeit bezieht, während der „freie Mitarbeiter“ selbständig tätig ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

wie schon Czauderna richtig erklärt hat, kommt es darauf an, was man überwiegend ist.

Hauptberuflich selbstständig bis Du nicht, Variante 2 ist also für Dich nicht zutreffend. Du musst Dich in den Monaten, wo Du mehr verdienst, freiwillig zum Mindestbeitrag versichern, das sind aber mit Pflegeversicherung auch um die 170 EUR. Wenn die Kasse das mit dem ständigen Wechsel mitmacht, wäre das toll für Dich. Sonst sind die 170 EUR durchzuzahlen.

Viel Glück

Barmer

Hallöchen,

mir wurde gesagt, dass ich mich quasi als Selbstständer versichern muss, sobald ich selbstständig bin und keine Krankenkassenpflichtige („normale“) Arbeit habe.
Heißt das also, dass ich bei einer selbstständigen Nebentätigkeit mich auch mit dem 170€ Satz versichern lassen kann?

Das wäre schonmal etwas weniger :smile:
Danke schonmal.

Grüße

Leider ist das bei meinem 450€ Job nicht möglich. Ich könnte u.U. einen Werkstudentenvertrag bekommen um mehr arbeiten zu können. Da müsste ich mich aber, soweit ich das weiß, auch selber krankenversichern.
Dann müsste es ja auf jeden Fall mit dem „normalen“ Satz von 170€ gehen.

Kompliziert ist das alles.

Danke für deine Antwort.

Das Wohngeld wurde erhöht? Mmh, da müssen wir nochmal schauen. Wir hatten es quasi vor 1 Jahr beantragt und nicht bekommen.

Hallöchen,

vielen Dank für eure vielen Meldungen. Ich werde am Freitag nochmal zur Barmer dackeln und mich erkundigen, ob es mit den 170€ geht. Versuchen kann ich es ja und es ist zumindest billiger als der Satz für Selbstständige.

Als kleiner Lichtblick für die Semesterferien habe ich heute zumindest für einen Monat einen Hiwi-Vertrag an der Uni bekommen. Inklusive Krankenkasse :wink:. Zumindest müsste das so sein, da ich ungefähr 600 € verdienen werde.

Viele Grüße

Servus,

taktisch günstiger dürfte es sein, wenn Du nicht zuerst die Zahl sagst, sondern zuerst den Begriff nennst: „nicht hauptberuflich selbständig“. Erzähle u.a. auch, wie wenige Wochenstunden (im Durchschnitt über das Jahr gesehen) Du mit der selbständigen Tätigkeit zubringst.

Schöne Grüße

MM

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Wo liest Du hier, dass die Werbungskostenpauschale aus dem Einkommen aus der freien Mitarbeit abgezogen werden sollen?

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Ja. Inzwischen kann man sich das auch mit den üblichen Wohngeldrechner durchkaspern. Da kann man auch beide Varianten durchspielen, also mal mit und mal ohne eigene KV.

Grüße

Ein Abzug bei der pauschal verbeitragten geringfügigen Beschäftigung hätte keinen Einfluss auf die KV-Pflicht und die KV-Beiträge als nebenberuflich Selbständiger.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

was meinst du damit? Ich versteh das gerade gar nicht :blush:

Viele Grüße
Rebecca

Hallo,

vielleicht hilft es so vorzugehen:

  1. kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V:
    die steuerlichen Einkünfte dürfen maximal 450 Euro monatlich betragen (u.U. kann der Wert für 2 Monate überschritten werden, z.B. in den Semsterferien; bei schwankenden Einnahmen wird aber der Jahredurchschnirtt genommen). Wenn der Minijob nicht pauschal versteuert wird (ggf. mit Arbeitgeber klären, kann die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Kalenderjahr abgezogen werden). -> dann sind aber die Minijobeinnahmen in der Einkommensteuererklärung der Ehegatten anzugeben. Als freier Mitarbeiter kann man alle Kosten der Tätigkeit von den Einnahmen abziehen (es gilt das Einkommensteuerrecht: § 16 SGB IV)

  2. Studentische Krankenversicherung
    bei einem Aufbaustudium nach einem Erststudium kann in bestimmten Fällen der Studentenbeitrag gelten. Die Chancen sind aber eher schelcht.

  3. freiwillig versichereter Student mit nebenberuflicher Selbständigkeit: § 240 SGB V
    Wenn man aufgrund der Stundenzahl und der Höhe aller Einnahmearten aus verschiedenen Quellen nur nebenberuflich selbständigt ist, gilt die normale Mindesteinnahme von monatlich 968 Euro. Wenn die Einnahmen darunter liegen (im Durchschnitt), gilt der Mindestbeitrag von ca. 170 euro monatlich.

  4. Hauptberuflich Selbständiger § 240 SGB V
    Es gilt ein Mindestbeitrag von ca. 380 Euro (in besonderen Fällen von ca. 250 Euro monatlich).

Gruß
RHW

Servus,

es geht da um einen besonderen Punkt, nämlich die Definition des Begriffs des Einkommens bei bestimmten Grenzen in der Krankenversicherung (Familienversicherung und „kein oder geringes Einkommen“): Da kann man den Arbeitnehmerpauschbetrag vom Entgelt aus „Minijob“ zur Berechnung der Grenze abziehen, wenn das Entgelt nicht pauschal versteuert wird, sondern über „Lohnsteuerkarte“ abgerechnet wird, obwohl der eigentlich aus der Einkommensteuer stammt.

ich denke aber nicht, dass das hier eine Rolle spielt, weil für den Beitrag aus der nicht hauptberuflich selbständigen Tätigkeit der „Minijob“, für den pauschal Beiträge vom Arbeitgeber entrichtet werden, keine Bedeutung hat.

Aber sicher bin ich nicht - die Begriffe „Einkommen“ und „Einnahmen“ sind im SGB I - V ein ziemlich wild verwachsener Dschungel, da ist eigentlich alles möglich.

Schöne Grüße

MM

Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute nochmal angerufen und gezielt nachgefragt. Es hat geklappt. Ich kann mich doch freiwillig versichern und muss nicht die selbstständige wählen.
In den Monaten, wo ich keine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit habe, kann ich auch wieder in die Familienversicherung wechseln und muss nicht wie befürchtet das ganze Jahr durchgängig die für Selbstständige zahlen. Mein selbstständiger Nebenjob lohnt sich nun doch und ich zahle nicht drauf.

Nochmals vielen vielen Dank an euch alle. Ich bin glücklich :grinning:

Viele Grüße
Rebecca

Am besten telefonische Aussagen schriftlich geben lassen. Sonst kann sich später evtl. keiner mehr an diese Aussagen erinnern. Bei Telefonaten immer die Namen der Gesprächspartner notieren.