Hallo,
es geht um folgendes, wie immer rein theoretisches Szenario:
Ein Arbeitnehmer befindet sich freiwillig in der GKV und wechselt den Arbeitgeber.
Zwischen dem Ende der einen Beschäftigung und dem Beginn der neuen liegt eine Woche.
Nachdem der alte AG den AN bei der Krankenkasse abgemeldet hat, teilt dieser online mit, wann er den neuen Job antritt.
Die Krankenkasse schickt daraufhin einen umfangreichen Fragebogen um den Beitrag für diese eine Woche zu ermitteln und erstellt im Anschluss eine entsprechende Rechnung. Diese wird vom AN auch umgehend bezahlt.
Nun, ca. vier Wochen später, erhält der AN eine Erstattung der Krankenkasse in der Höhe des zuvor für die Woche ermittelten und bezahlten Beitrags. Ein Schreiben oder andere Informationen zu der Erstattung erhält er nicht.
Hat jemand eine Idee warum?
Gruß,
Steve