Beim zweiten Link steht u. a.
Lediglich in zwei Ausnahmefällen darf sie Sie kontaktieren und diese sind:
- Sie darf fragen, ob eine Wiederaufnahme Ihrer Arbeit absehbar ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese voraussichtlich erfolgt.
- Sie darf fragen, ob es konkret bevorstehende diagnostische und therapeutische Maßnahmen gibt, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.
Beide Nachfragen sollen offenbar dazu dienen, eine unnötige Beauftragung des Medizinisches Dienstes zu verhindern. Dass die Kassen danach fragen dürfen, bedeutet übrigens nicht, dass Sie hierauf zu jeder Zeit eine belastbare, verbindliche und allgemein gültige Antwort haben müssen. Antworten Sie ehrlich, was aber auch bedeutet, dass Sie die Subjektivität Ihrer Selbsteinschätzung, ihre Wandelbarkeit und ihre doch oft engen Grenzen formulieren dürfen. Mit anderen Worten: Wenn Sie die Antworten auf die Fragen wirklich nicht wissen, oder glauben, dass es schon morgen anders sein könnte, ist auch eine solche Auskunft möglich.
Das sind ja quasi genau die 2 Fragen, die mir gestellt werden.
Ob man mir bei nicht beantworten der Fragen fehlende Mitwirkung unterstellen und die Krankengeldzahlung einstellen kann, steht auf einem anderen Blatt. So weit habe ich das nun verstanden.
Nach der „Selbsteinschätzung meines Befindens“ haben sie ja nicht gefragt.
Genau genommen, kann ich einfach antworten, um den Stress mit der Einstellung (gerechtfertigt oder nicht) zu vermeiden, dass eine Behandlung bei einem weiteren Facharzt ansteht.
Dass es mir (noch) nicht gut geht und ich nicht einmal teilweise arbeiten kann, sagen ja die AU-Bescheinigungen aus. Im Zweifel, können die ja den MDK einschalten.