Hallo
Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme für die die Krankenkasse bezahlen würde, ich aber immernoch über die Krankenkasse meiner Eltern versichert bin, erfahren diese davon?
Wenn ja, inwiefern werden diese informiert?
Vielen Dank im voraus
Hallo
Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme für die die Krankenkasse bezahlen würde, ich aber immernoch über die Krankenkasse meiner Eltern versichert bin, erfahren diese davon?
Wenn ja, inwiefern werden diese informiert?
Vielen Dank im voraus
Hallo, das verstehe ich nicht so richtig, du willst von einer Krankenkasse bei der du nicht versichert bist eine Leistung in Anspruch nehmen? Wieso nimmst du diese Leistung nicht von der Kasse wo du angemeldet bist? Aber sei es drum, Krankenkassen bekommen ihre Informationen über die Sozialversicherung, Z.B. wo du arbeitest, bei welcher Krankenkasse, bei welcher Rentenkasse usw. du noch angemeldet bist.
Gruß Gaby
Ich habe die Frage ehrlich gesagt nicht verstanden… ärztliche Leistungen werden zunächst über eine Zwischenstelle (Kassenärztliche Vereinigung) abgerechnet und dann verzögert an die Kassen weitergemeldet, aber kaum geprüft, da sie pauschal abgegolten sind. Andere Leistungen (Heilmittel oder Krankenhaus usw.) werden direkt mit den Kassen abgerechnet.
Gruß, Christian
Hallo, XiaoD,
es besteht eine ärztliche Schweigepflicht.
Auch die Krankenkassen halten das in der Regel so. Es kommt auf das Alter des Patienten. Den Eltern obliegt ja eine Fürsorgepflicht.
Alles Gute- Schaddie
Hallo
Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme für die die
Krankenkasse bezahlen würde, ich aber immernoch über die
Krankenkasse meiner Eltern versichert bin
familienversichert in der gesetzlichen KV oder privat?
, erfahren diese
davon?
Nein, auch die Krankenkasse hat Schweigepflicht, die sie einhalten muss.
Wenn ja, inwiefern werden diese informiert?
Eine Information über Umwegen wäre nur möglich, wenn Du privat versichert wärst, da Du da u.U. die Arztrechnung vorstrecken musst (Eigenanteil bzw. Selbstbehalt) um danach selbige zur Leistungsabrechnung bei der privaten KV einzureichen. Wenn dann das von Dir vorgestreckte Geld aufs Konto zurückerstattet wird und das das Konto der Eltern ist, könnten die Eltern etwas ahnen.
Vielen Dank im voraus