Hallo,
wir gehen davon aus:
Zwei Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen. Mutter und Sohn. Die Frau lebt getrennt und arbeitet nicht, bezieht jedoch Unterhalt von ihrem Exmann. Der Sohn ist 23, hat sein Abitur vor drei Jahren beendet und hat noch nicht gearbeitet. Der Sohn hat zahlreiche Bewerbungen in Bezug auf Aushilfsstellen und Ausbildungsstellen geschrieben ohne Erfolg und hat somit keinerlei Einkünfte.
Im letzten Jahr wurde er von seiner Krankenkasse informiert, dass er ab dem 23. Lebensjahr seine Krankenkassenbeiträge aus der gesetzlichen Krankenversicherung selber bezahlen soll. Aus seinem Sparvermögen bezahlte der diese bis zum Ende des Jahres 2012. Das Konto ist nun leer und er kann die ausstehenden Beiträge nicht mehr bezahlen.
Ein Antrag auf Bezuschussung (Bezahlung sozialer Leistungen)ergab, das der Antrag abgelehnt worden ist mit der Begründung, er hätte keinerlei Ansprüche, da er noch nie gearbeitet hätte und noch Spareinlagen vorhanden wären, die er verbrauchen müßte.
Ja, es existieren noch weitere Spareinlagen (Wertpapiere) vom Sohn, die aber über mehrere Jahre angelegt worden sind und wo niemand herankommt. Die Spareinlagen laufen im Sommer 2013 erst aus. Weitere Gelder sind nicht vorhanden.
Nach nochmaligen Gesprächen mit der Krankenkasse empfahl man ihm sich an das Sozialamt zu wenden. Laut Aussage dieses Amtes war man hier nicht zuständig (nur für Erwerbsunfähige oder Rentner).
Nun erfolgte die 3. Mahnung und man droht mit Pfändung.
Die Mutter kann nicht für die Beiträge aufkommen.
Kann die Krankenkasse pfänden, auch wenn nichts mehr vorhanden ist,wenn ja, ab wann muss man damit rechnen. Was kann gepfändet werden? Können die Gelder der Mutter auch gepfändet werden? Gibt es noch Alternativen?