Krankenkasse kann nicht mehr bezahlt werden

Hallo,

wir gehen davon aus:

Zwei Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen. Mutter und Sohn. Die Frau lebt getrennt und arbeitet nicht, bezieht jedoch Unterhalt von ihrem Exmann. Der Sohn ist 23, hat sein Abitur vor drei Jahren beendet und hat noch nicht gearbeitet. Der Sohn hat zahlreiche Bewerbungen in Bezug auf Aushilfsstellen und Ausbildungsstellen geschrieben ohne Erfolg und hat somit keinerlei Einkünfte.

Im letzten Jahr wurde er von seiner Krankenkasse informiert, dass er ab dem 23. Lebensjahr seine Krankenkassenbeiträge aus der gesetzlichen Krankenversicherung selber bezahlen soll. Aus seinem Sparvermögen bezahlte der diese bis zum Ende des Jahres 2012. Das Konto ist nun leer und er kann die ausstehenden Beiträge nicht mehr bezahlen.

Ein Antrag auf Bezuschussung (Bezahlung sozialer Leistungen)ergab, das der Antrag abgelehnt worden ist mit der Begründung, er hätte keinerlei Ansprüche, da er noch nie gearbeitet hätte und noch Spareinlagen vorhanden wären, die er verbrauchen müßte.

Ja, es existieren noch weitere Spareinlagen (Wertpapiere) vom Sohn, die aber über mehrere Jahre angelegt worden sind und wo niemand herankommt. Die Spareinlagen laufen im Sommer 2013 erst aus. Weitere Gelder sind nicht vorhanden.

Nach nochmaligen Gesprächen mit der Krankenkasse empfahl man ihm sich an das Sozialamt zu wenden. Laut Aussage dieses Amtes war man hier nicht zuständig (nur für Erwerbsunfähige oder Rentner).

Nun erfolgte die 3. Mahnung und man droht mit Pfändung.

Die Mutter kann nicht für die Beiträge aufkommen.

Kann die Krankenkasse pfänden, auch wenn nichts mehr vorhanden ist,wenn ja, ab wann muss man damit rechnen. Was kann gepfändet werden? Können die Gelder der Mutter auch gepfändet werden? Gibt es noch Alternativen?

Hallo,

Hallo,

wir gehen davon aus:

Zwei Personen leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen.
Mutter und Sohn. Die Frau lebt getrennt und arbeitet nicht,
bezieht jedoch Unterhalt von ihrem Exmann. Der Sohn ist 23,
hat sein Abitur vor drei Jahren beendet und hat noch nicht
gearbeitet. Der Sohn hat zahlreiche Bewerbungen in Bezug auf
Aushilfsstellen und Ausbildungsstellen geschrieben ohne Erfolg
und hat somit keinerlei Einkünfte.

Ach da fallen mir viele Möglichkeiten ein, wie man trotzdem Geld verdienen kann.
z.B. Zeitungsausträger oder auch Briefausträger bei der Post,
Gartenarbeiten in Nachbars-Gärten,

Nur vermute ich, dass der Sohn kein Interesse hat einer Arbeit nach zu gehen - 3 Jahre sind eine lange Zeit.

Hat er sich überhaupt schon einmal bei der Arbeitsagentur gemeldet ?

Im letzten Jahr wurde er von seiner Krankenkasse informiert,
dass er ab dem 23. Lebensjahr seine Krankenkassenbeiträge aus
der gesetzlichen Krankenversicherung selber bezahlen soll. Aus
seinem Sparvermögen bezahlte der diese bis zum Ende des Jahres
2012. Das Konto ist nun leer und er kann die ausstehenden
Beiträge nicht mehr bezahlen.

Ein Antrag auf Bezuschussung (Bezahlung sozialer
Leistungen)ergab, das der Antrag abgelehnt worden ist mit der
Begründung, er hätte keinerlei Ansprüche, da er noch nie
gearbeitet hätte und noch Spareinlagen vorhanden wären, die er
verbrauchen müßte.

Das passt schon - ein 23 jähriger sollte doch in der Lage sein,
selbst für sich aufzukommen.

Ja, es existieren noch weitere Spareinlagen (Wertpapiere) vom
Sohn, die aber über mehrere Jahre angelegt worden sind und wo
niemand herankommt.

Das halte ich für ein Gerücht. Auch Wertpapiere kann man früher abrufen - evt. mit einem kleinen Verlust.

Die Spareinlagen laufen im Sommer 2013
erst aus. Weitere Gelder sind nicht vorhanden.

Nach nochmaligen Gesprächen mit der Krankenkasse empfahl man
ihm sich an das Sozialamt zu wenden. Laut Aussage dieses Amtes
war man hier nicht zuständig (nur für Erwerbsunfähige oder
Rentner).

Und wie sieht es mit Hartz IV aus ?

Nun erfolgte die 3. Mahnung und man droht mit Pfändung.

Und wo ist das Problem ?
Auch Wertpapiere können gepfändet werden.

Die Mutter kann nicht für die Beiträge aufkommen.

Kann die Krankenkasse pfänden, auch wenn nichts mehr vorhanden
ist,wenn ja, ab wann muss man damit rechnen. Was kann
gepfändet werden?

siehe oben.

Können die Gelder der Mutter auch gepfändet.

nein

werden? Gibt es noch Alternativen?

Sicher der Sohn soll einmal früh um 6 aufstehen und sich eine Arbeit suchen.

Gruß Merger

gearbeitet hätte und noch Spareinlagen vorhanden wären, die er verbrauchen müßte.

Davon kann man doch sicher die KKBeiträge bestreiten.

niemand herankommt. Die Spareinlagen laufen im Sommer 2013 erst aus. Weitere Gelder sind nicht vorhanden.

Das ist ja nicht mehr lang. Die könnte man der KK abtreten, dann wartet sie vielleicht bis zum Sommer.

Kann die Krankenkasse pfänden, auch wenn nichts mehr vorhanden ist,

Es ist doch noch Vermögen vorhanden. Das kann auch gepfändet werden.

gepfändet werden? Können die Gelder der Mutter auch gepfändet werden?

Die Mutter braucht nichts zu fürchten.

Gibt es noch Alternativen?

Wie Merger schon schreibt, arbeiten gehen. In dieser Situation darf man sich für nichts zu schade sein.