Hallo
Eine Bekannte von mir muss auf Ärtzlichen Rat in ein größeres Uni Klinikum,ca. 180 kilometer zur
Diagnostik,weil die heimischen Ärtzte nicht mehr weiter wissen.Wie ist das mit Fahrkosten,
unterkunft?Wird das von der Krankenkasse übernommen?
Gruß
Servus,
Fahrtkosten, falls medizinisch notwendig. Bevor irgendwas unternommen wird, sollte hier mit der Versicherung geklärt werden, welcher Nachweis für die medizinische Notwendigkeit gefordert wird.
Unterkunft wird bei einer Fahrt von rund zwei Stunden Dauer (einfach) nicht notwendig sein.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Es ist mittlerweile mit der krankenkasse telefoniert worden.Der Kranke kann aufgrund
schlechten Allgemeinzustand,nach den 2 Stunden Fahrt,keine Diagnostik über
sich ergehen lassen,wo er bis zu 10 Stunden wartezeit im Uni Klinikum hat.Deswegen
die Übernachtung!Diagnostik kann anstrengend sein.Die Krankenkasse meinte aber Fahrtkosten übernachtung wird
gar nicht übernommen,weil der Kranke kein Schwerbehinderten Ausweis hat?
MFG
Schall und Rauch
Servus,
ich glaube, ich werde nie verstehen, warum Ihr Sachen, wo es um richtiges Geld geht, immer so windig wie möglich, telefonisch, klären wollt. Dabei kommt doch nie was anderes raus als heiße Luft.
Wenn das mit Hand und Fuß, nämlich einem Dreizeiler per Post, angegangen worden wäre, fiele jetzt bei der Antwort der Krankenkasse auf, dass diese sich auf etwas ganz anderes bezieht, nämlich die Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten ärztlichen Behandlungen. Für diese ist tatsächlich Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegestufe 2 oder 3 Voraussetzung.
Es geht hier aber um medizinisch indizierte Fahrtkosten zu einer ärztlichen Untersuchung. Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer - wie Du beschreibst - auf anderem Weg und an anderem Ort nicht zu stellenden Diagnose anfallen werden.
Es ist also ein zwingender medizinischer Grund gegeben.
Somit kann die Fahrt ärztlich verordnet werden; falls die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel medizinisch begründet nicht in Frage kommt, könnte sogar die Wahl eines anderen Beförderungsmittels verordnet werden.
Die Krankenkasse kann hier im Vorfeld allenfalls Auskunft darüber geben, welche Form des Nachweises für einen zwingenden medizinischen Grund sie verlangt. Darüber, ob er vorliegt, kann sie nicht (zumindest nicht ohne Arzt und mal eben so am Telefon) entscheiden.
Schöne Grüße
MM
Vielen dank für den Tipp,
Muss er jetz zu dem Artzt der das verordnet hat?Eine bescheinigung zur Uni Klinik?
Und dann Schriftlich zur Krankenkasse weiterleiten?Sorry ich habe gar keine Ahnung.
Gruß
Nachweis medizinischer Notwendigkeit
Servus,
welche Form des Nachweises der medizinischen Notwendigkeit die Krankenkasse für die Genehmigung der Übernahme von Fahrtkosten gem. § 60 Abs. 1 SGB V verlangt, sollte die Krankenkasse selber benennen. Sicher ist, dass die Kosten nur dann übernommen werden können, wenn die Kostenübernahme vor der Fahrt genehmigt worden ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung nicht übernommen werden von der Kasse. Da hier eine „Spezialklinik“ aufgesucht werden muss, wäre zunächst die Frage zu klären, ob es sich tatsächlich um eine ambulante Behandlung dreht.
Die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung
wurden schon beschrieben. Die Entfernung spielt dabei eine untergeordnete Rolle - die spielt nur dann eine Rolle wenn es um die Frage geht, ob es sich bei der Behandlungsstätte um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt. Für mich hat hier der überweisende Arzt den wichtigsten Part - er könnte auch, wenn der Termin nicht verschiebbar ist und es dem Patienten nicht möglich ist, aufgrund seiner körperlichen Verfassung, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen auch einen Krankentransportschein
ausstellen, muss sich allerdings an die Krankentransportrichtlinien halten. Dann wird es für die Kasse teurer.
Wenn allerdings keine Fahrkosten übernommen werden, dann auch bestimmt nicht evtl. Übernachtungskosten.
Gruss
Czauderna