Krankenkasse: Nachversicherung & Beitragserlass?

Hallo zusammen!

Folgendes: Nachdem ich mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema Krankenkasse und Versicherung beschäftigt habe, bin ich der Meinung, dass es grundsätzlich möglich ist, einen Beitragserlass im vorliegenden Fall zu bekommen - Gesetz seitens der KK beachtet, daher Kulanz der entsprechenden Krankenkasse:

  1. Exmatrikulation erfolgreich zum Ende des Wintersemesters 2014/15 (ohnehin gibt es nach § 19 SGB V das Recht einer 1-monatigen Nachversicherung, richtig?)
  2. Von März bis Juni auf der Suche nach einer Doktormutter/einem Doktorvater bei entsprechender Uni gewesen
  3. Ab Juli startet das Beschäftigungsverhältnis (somit auch wieder neue Beiträge, etc.)

Ich bin nun der Ansicht, dass die KK die Möglichkeit dazu hätte, mir die Beiträge für diesen Zeitraum von 4 Monaten entsprechend zu erlassen - insb. bin ich von Geburt an ein zuverlässiges Mitglied dieser KK und habe im besagten Zeitraum zudem keinen Leistungen in Anspruch genommen. Wie sieht ihr dies? Es handelt sich hierbei um die Techniker Krankenkasse, die, nach meiner Erfahrung, in der Regel eigentlich sehr kulant eingestellt ist. Ich schrecke mittlerweile auch nicht mehr davon zurück, da ich es nicht als fair erachte, und einiges diesbezüglich gelesen habe, bis zum Gericht mit diesem Fall zu gehen. Selbstverständlich würde ich dies aber gerne auf ein anderem Weg versuchen - hoffe, die Krankenkasse teilt hier (nachträglich) die Meinung…

Für Tipps und Anregungen bin ich sehr, sehr dankbar - vielen Dank!

Viele Grüße

Michael

Hallo,
das wird nich funktionieren, so wie Du es gerne hättest. Nach ende der studentischen Pflichtversicherung muss nahtlos ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Ist das nicht der Fall muss die Krankenkasse eine Weiterversicherungdurchführen und die kostet natürlich Geld, in deinem Fall wären das ca. 160,00 € mtl. Mindestbeitrag, welcher bis zum Eintritt der erneuten Krankenversicherungspflicht (Beschäftigungsverhältnis) gilt.
Dein Wunsch, dass die Kasse dafür auf den Beitrag verzichtet, und zwar aus Kulanz, der wird sich nicht erfüllen und ich frage auch, warum sollte die Kasse dies tun, mal abgesehen, dass sie es auch gar nicht kann und darf. Das ist keine Verhandlungssache.
Gruss
Czauderna

Es scheint dir wohl nicht bekannt zu sein, dass wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben.
Dies bedeutet dann auch, dass jeder, der in Deutschland mit Hauptwohnsitz polizeilich gemeldet ist eine GKV bzw. PKV nachweisen muss und darf dafür auch die erforderlichen Beiträge zahlen.

Dann wünsche ich dir heute schon sehr viel Spaß dabei und natürlich darfst Du die erforderlichen Kosten dafür selbst tragen - auch wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Dazu ein Auszug aus den allgemeinen Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach
die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine
hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.