Krankenkasse, Sozialrecht, Krankengeldbezug, Urlaub

Folgendes:

Ich habe vor, während des Bezuges von Krankengeld, innerhalb der EU zu verreisen.

Sämtliche Formalitäten habe ich erfüllt: Genehmigung sowie Befürwortung der Hausärztin eingeholt, die Krankenkasse informiert, den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt.

Nun warte ich auf Genehmigung. Was passiert, wenn ich bis zum Urlaubsantritt keine Genehmigung erhalte? Sollte ich die Reise stornieren? Was passiert im schlimmsten Fall?

Ich habe mich diesbezüglich von der UVP beraten lassen. Diese betont, dass die Krankenkasse einen Urlaub ins EU-Ausland nicht verbieten und auch das Krankengeld für diesen Zeitraum nicht einfach so ruhen lassen darf. Die Mitgliedschaft wäre nicht gefährdet, es gebe drei Szenarien:

  1. Zustimmung mit Krankengeld.
  2. Zustimmung ohne Krankengeld.
  3. Ablehnung der Reise.

Gegen Fall 2 + 3 ließe sich Widerspruch erheben.

Im Moment drängt die Zeit.

Hallo,
grundsätzlich geht das - Die Bewilligung von der Kasse einzuholen, dazu ist dringend zu raten.
Die Kasse wird nur dann etwas dagegen haben, wenn die Reise dazu beitragen könnte, dass die Arbeitsunfähigkeit eben wegen dieser Reise verlängert wird. Auch die Dauer der Reise kann ggf. eine Rolle spielen.
Was kann passieren, wenn du ohne die Genehmigung fährst, aber auch keine Ablehnung erhalten hast ?
Nichts kann passieren, denn du hast rechtzeitig die Kasse angeschrieben und Beginn und Dauer sowie das Ziel deiner Reise mitgeteilt. Wenn die Kasse dir erst nach Beginn der Reise eine Ablehnung schickt, dann hat sie Pech gehabt, die Kasse.
Lehnt sie aber ab, bevor du deine Reise angetreten hast und du fährst trotzdem, dann wird dir die Kasse für die Dauer der Reise ggf. das Krankengeld sperren - deine Versicherung als solches bleibt aber bestehen.

  1. alles okay
  2. kommt auf die Begründung der Kasse an und deine Widerspruchsbegründung
  3. siehe 2, wenn du trotzdem fährst.
    Mein Rat - Ich würde die Kasse nochmals schriftlich und mündlich kontaktieren.
    Gruss
    Czauderna
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Hi, danke!

Die Bewilligung ist bereits in Bearbeitung.
Zusammengefasst: 6-tägige Reise, Mallorca, Flugzeug, gebucht im Januar, Reiseantritt Anfang April, AU wegen Psyche.
Die „Rahmenbedingungen“ passen laut Erfahrungsschatz meiner Sachbearbeiterin.

Wie bin ich sozialversichert, wenn das Krankengeld ruht? Weiterhin über den Arbeitgeber, bei dem ich nach wie vor angestellt bin?
Riskiere ich den Versicherungsschutz, sollte ich trotz Ablehnung verreisen?
Letzteres halte ich für rechtswidrig. Laut Auskunft der Patientenberatung darf eine Krankenkasse nicht über den Aufenthalt einer Person bestimmen. Den Versuch wagen sie, scheitern mit diesem aber vor dem Sozialgericht.

Hallo,
die Versicherung würde in jedem Fall weiterbestehen, es gäbe eben ggf. nur kein Krankengeld.
Rechtswidrig wäre der Verlust der Versicherung schon deshalb, weil das gar nicht geht, auch theoretisch. Ich hatte in meiner Praxis schon zig solcher Fälle auf dem Tisch. In der Regel verlief alles problemlos, einige Fälle gab es ohne Krankengeldzahlung, die fielen meist in die Rubrik „Reise zu anstrengend und verlängert die Arbeitsunfähigkeit“ -
Gruss
Czauderna

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Danke sehr.
Sind Sie Anwalt?

Hallo,
nein, Anwalt bin ich nicht, nur war ich 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt, u.a. auch mit der Bearbeitung und Entscheidung von Krankengeld befasst.
Gruss
Czauderna

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Verstehe ich demnach richtig? :

  • eine fehlende Zustimmung der Krankenkasse bedeutet nicht, dass ich nicht verreisen darf?
  • die fehlende Zustimmung beläuft sich auf das wissentliche Hinnehmen, für den Zeitraum kein Krankengeld zu erhalten?
  • meine Versicherung bleibt bestehen.
  • es liegt in meinem Ermessen, ob ich auf das Krankengeld verzichte, oder für Stornierungsgebühren aufkomme?

Hallo,

nochmals zur Klarstellung:

Eine Reise „verbieten“ darf Dir die KK nicht.
Die KK darf lediglich entscheiden, ob Du während einer Auslandsreise weiterhin Anspruch auf Krankengeld hast gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html

Bei der Zustimmung nach Abs. 5 hat die KK ein sog. „gebundenes Ermessen“. Dies bedeutet, daß die Zustimmung nur dann verweigert werden darf, wenn für den Genesungsprozess nachteilige Folgen zu befürchten sind, die eine Verlängerung des Anspruchs auf Krankengeld zur Folge haben dürften. Dies wäre zB dann der Fall, wenn durch die Auslandsreise wichtige Therapien oder Untersuchungen ausfallen.

In der Praxis verweigern aber sehr viele KKs die Weiterzahlung ohne nähere Begründung oder verzögern die Zusage. Im Fall der Verweigerung sind Widersprüche jedoch idR sehr aussichtsreich.

In jedem Fall - auch wenn die KK die Krankengeldzahlung zu Recht bei Auslandsreise verweigert - besteht bis zu einem Monat nach Ende bzw. „Aussetzen“ des Krankengeldes - ein sog. „nachgehender Leistungsanspruch“ gem. § 19 Abs. 2 SGB V:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

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Hallo,
das „Aussetzen“ des Krankengeldes, also die Sperrung, hat nicht zur Folge, dass die Versicherung endet und deshalb der o.g. § in Anspruch genommen werden müsste. Die Versicherung bleibt genauso bestehen, es gibt lediglich kein Krankengeld.
Gruß
Czauderna

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Hallo,

Ich bleibe trotzdem bei meinem Rat, mit der Kasse Kontakt aufzunehmen.
Gruß
Czauderna

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Update:

Bis heute habe ich kein Schreiben der Krankenkasse erhalten, jedoch eine mündliche Zusage zur Reise, mit dem Hinweis, dass sie sich auf dem Postweg befindet & aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail versandt werden kann. Den Namen der Sachbearbeiterin durfte ich mir ausdrücklich notieren.
Den Austausch mit der Krankenkasse habe ich zuletzt als rege empfunden. Nicht nur einmal wurde mir empfohlen, doch einfach den genehmigten Urlaub zu nehmen.

Worum geht es dabei?
Sind es profane Sparmaßnahmen?

Meine Hausärztin erhielt ein Schreiben von der Krankenkasse, in welchem sie aufgefordert wurde, nochmals Stellungnahme zu beziehen, obwohl bereits eine Stellungnahme vorliegt.

Ich nehme an, dass es letztendlich auf eine Begutachtung durch den MDK hinauslaufen wird.

Hallo,
das glaube ich nicht. Eine Einschaltung des MDK kostet die Kasse immer Geld und wenn du schon eine Zusage (Bewilligung) für die Reise erhalten hast, wenn auch nur mündlich, dann dürfte die Kasse dies ohne Einschaltung des MDK entschieden haben, was auch dann okay wäre, solange es zu keiner Ablehnung kommt.
Gruss
Czauderna