Folgendes:
Ich habe vor, während des Bezuges von Krankengeld, innerhalb der EU zu verreisen.
Sämtliche Formalitäten habe ich erfüllt: Genehmigung sowie Befürwortung der Hausärztin eingeholt, die Krankenkasse informiert, den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt.
Nun warte ich auf Genehmigung. Was passiert, wenn ich bis zum Urlaubsantritt keine Genehmigung erhalte? Sollte ich die Reise stornieren? Was passiert im schlimmsten Fall?
Ich habe mich diesbezüglich von der UVP beraten lassen. Diese betont, dass die Krankenkasse einen Urlaub ins EU-Ausland nicht verbieten und auch das Krankengeld für diesen Zeitraum nicht einfach so ruhen lassen darf. Die Mitgliedschaft wäre nicht gefährdet, es gebe drei Szenarien:
- Zustimmung mit Krankengeld.
- Zustimmung ohne Krankengeld.
- Ablehnung der Reise.
Gegen Fall 2 + 3 ließe sich Widerspruch erheben.
Im Moment drängt die Zeit.