Krankenkasse vereigert Krankengeld

Hallo zusammen,
Kann die Krankenkasse bei folgendem Szenario die Auszahlung von Krankengeld verweigern:

Ich bin seit dem 11.09.12 Arbeitsunfähig (in einem Beschäftigungsverhältnis). Die Krankenkasse hat nach Beendigung der lohnfortzahlung auch Krankengeld gezahlt. Das Arbeitsverhältnis habe ich zum 15.12. aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Krankengeld wurde bis 31.12 gezahlt. Mein behandelnder Arzt hat mich bis 01.01.13 Krank geschrieben und danach vom 02.01 bis 14.01.2012.

Die Kasse teilt mir jetzt mit, dass meine Versicherung zum 31.12. endet und somit kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Vielen Dank!

Hallo
hängt die Kündigung mit der lückenlosen Feststellung der AU Bescheinigung zusammen oder weil du selbst gekündigt hast. Kann sein das die Bescheinigung vom 2.1.13 einen Tag zu spät war
Einspruch würde ich auf jeden Fall einlegen
mfg

Hallo, Ulrike,

während einer Krankheit zu kündigen ist eigentlich schon grob fahrlässig. Ein Arzt muss einen krank schreiben, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kann und hat das ja auch getan? Diese Kündigung spielt der KK nur in die Hände!!!
Näheres ist zu erfahren, wenn man im Internet die Frage eingibt: Arbeit gekündigt-wie lange zahlt die ges. Krankenkasse?
Alles Gute-Schaddie

Hallo …

… die Entscheidung der Kasse ist nach den vorliegenden Unterlagen richtig. Wenn Dein Arzt Dir jedoch bescheinigt, dass er bei der letzten Vorstellung im Jahr 2012 z.B. bereits die Arbeitsunfähigkeit bis 02.01. oder bis 03.01.2013 festgestellt hat und Du die ärztliche Bescheinigung bei der Kasse vorlegst, handelt es sich um eine durchgängig Arbeitsunfähigkeit und die Kasse muß weiter Krankengeld zahlen.

Gruß, Christian

Hallo Christian,

danke, die Antwort war sehr hilfreich!
Herzlichen Gruß
Ulrike

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.