Hallo zusammen,
Kann die Krankenkasse bei folgendem Szenario die Auszahlung von Krankengeld verweigern:
Ich bin seit dem 11.09.12 Arbeitsunfähig (in einem Beschäftigungsverhältnis). Die Krankenkasse hat nach Beendigung der lohnfortzahlung auch Krankengeld gezahlt. Das Arbeitsverhältnis habe ich zum 15.12. aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Krankengeld wurde bis 31.12 gezahlt. Mein behandelnder Arzt hat mich bis 01.01.13 Krank geschrieben und danach vom 02.01 bis 14.01.2012.
Die Kasse teilt mir jetzt mit, dass meine Versicherung zum 31.12. endet und somit kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Vielen Dank!