Krankenkasse verlangt Auskunft zu Krankengeld

Guten Tag,

ich anonymisiere die Frage, um nicht gegen die Regeln von www zu verstoßen und Ihnen als Experten eine Auskunft zu ermöglichen.

T. ist seit Dezember 2013 krankgeschrieben und erhält Krankengeld von der Krankenkasse, da T. freineruflich tätig war, es also keinen Arbeitgeber gibt. Grund für die Krankschreibung sind massive psychische Probleme.

T macht nach einem unglücklich abgebrochenen Klinikaufenthalt eine ambulante Psychotherapie und sucht nach einem Weg für sich.
Heute, im März, ist noch nicht klar, wie es bei T. weitergeht. An eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ist noch lange nicht zu denken.

Die Krankenkasse verlangt nun nach regelmäßiger Auskuft über den Stand der Therapie. Monatlich wird T. angerufen und soll Rechenschaft über die Therapie, die Zukunftspläne und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung abgeben.
T. fühlt sich unter Druck gesetzt, die ständigen Nachfragen belasten sie. Sie wüsste ja selbst gerne, wie es weitergehen soll, ihre psychische Situation macht sie auch ohne die Nachfragen der Krankenkasse fertig.

Die Fragen nun:
Darf die Krankenkasse Rechenschaft verlangen?
Darf sie das nach nur drei Monaten Krankschreibung schon monatlich und trotz regelmäßigen Erhalt des Auszahlscheins?
Muss T. Rechenschaft ablegen?

Danke im Voraus und freundliche Grüße

Hi,

dass die KK wissen will was Sache ist, ist natürlich 100% legitim. Aber das geht auch anders. Zuerstmal sollte T darauf bestehen nur noch schriftlich mit der KK zu kommunizieren. Brief schreiben per Einschreiben in dem das verlangt wird. Und dann konsequent und kommentarlos auflegen wennn die KK anruft. Das erinnert mich sehr an dies hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kassen-bed…

Gruss
K

Darf die Krankenkasse Rechenschaft verlangen?

Nein, das darf sie nicht, sie darf nur solange bezahlen, wie es T. gefällt. .

Warum sollte sie das nicht dürfen ? Solange T. Geld haben will muß er/sie schon klar machen. dass auch tatsächlich ein Anspruch besteht.

Darf sie das nach nur drei Monaten Krankschreibung schon monatlich und trotz regelmäßigen Erhalt des Auszahlscheins?

Die abgebrochene Therapie hat die KK wohl aufmerksam gemacht.

Muss T. Rechenschaft ablegen?

Mit Sicherheit. Wer fremdes Geld haben will, muß deutlich machen, dass er es auch wirklich beanspruchen darf.

Hallo Nordlicht,

wo liest Du, dass T eine Therapie abgebrochen hat? Sie/er hat einen Klinikaufenthalt abgebrochen und eine Therapie angefangen!

Gruß
A.A.

Darf die Krankenkasse Rechenschaft verlangen?

Nein, das darf sie nicht, sie darf nur solange bezahlen, wie
es T. gefällt. .

Warum sollte sie das nicht dürfen ? Solange T. Geld haben will
muß er/sie schon klar machen. dass auch tatsächlich ein
Anspruch besteht.

Dafür gibt es den Auszahlschein, dort wird übrigens auch die erwartete Dauer der AU genannt und die Diagnosen bestätigt.

Muss T. Rechenschaft ablegen?

Mit Sicherheit. Wer fremdes Geld haben will, muß deutlich
machen, dass er es auch wirklich beanspruchen darf.

Mit Sicherheit nicht, der Anspruch ist schon begründet, gestempelt und unterschrieben. Falls die Krankenkasse der Meinung ist, der behandelde Arzt stellt falsche Diagnosen aus und behandelt falsch, wird der MDK hinzugezogen. Der kann dann ablehnen, dem wird der Patient widersprochen und das Gerangel geht richtig los.

In Kürze: Nein, man muss der Krankenkasse am Telefon nichts erklären.

Hallo,

wo liest Du, dass T eine Therapie abgebrochen hat? Sie/er hat einen Klinikaufenthalt abgebrochen

Du hast recht, ich habe hier unterstellt, dass während des Klinikaufenthaltes eine Therapie stattgefunden hat. Wenn T. zur Diagnose dort gewesen wäre, hätte T. wahrscheinlich nicht abgebrochen. Aber das ist meine Vermutung.

und eine Therapie angefangen!

eine ambulante ! Vorher könnte eine stationäre stattgefunden haben.

Gruß

Nordlicht

Mit Sicherheit nicht, der Anspruch ist schon begründet, gestempelt und unterschrieben.

Bedingt ! Wenn die KK der Meinung ist, der Patient widersetze sich der empfohlenen Therapie, kann sie die Leistung einschränken oder verweigern.

Falls die Krankenkasse der Meinung ist, der behandelde Arzt stellt falsche Diagnosen aus und behandelt falsch, wird der MDK hinzugezogen

Ds wollte ich nicht unterstellen. Meine Vermutung beim Lesen der Fallbeschreibung war, dass Patient und KK sich wegend er Therapie nicht einig sind.

In Kürze: Nein, man muss der Krankenkasse am Telefon nicht erklären.

Stimmt. Aber die KK muß auch nicht überweisen. Sie kann dem Versicherten erhebliche Steine in den Weg legen, wenn sie glaubt, dass er mauert. Und wenn man auf die Zahlungen der KK angewiesen ist sollte man kooperartiv sein, denn die Kasse hat sehr viel Zeit.

Hallo,
das ganze nennt sich in der Praxis meist „Fallsteuerung“ oder „Fallmanagement“ und das gibt es, denke ich mal, bei jeder Kasse. Ziel dieser Aktivitäten sind die Betreuung und die Beratung der Versicherten hinsichtlich der Möglichkeiten die dem Versicherten nahe gebracht werden sollen, damit dieser möglichst schnell wieder seiner Tätigkeit nachgehen kann. So gesehen, kümmert sich die Kasse um den Versicherten, ist also ein positives Zeichen. Natürlich, und da sind wir beim zweiten Ziel, liegt es auch im Interesse der Kasse
nicht mehr an Leistungen und damit auch an Krankengeld, zu zahlen als es medizinisch notwendig ist. Da gibt es eben die unterschiedlichsten Herangehensweisen, die sogar innerhalb einer Kasse unterschiedlich sein können. An diesem Beispiel hier kann man nur mutmaßen. Ich tue das mal - es handelt sich hier um eine Selbständige, die seit mehreren Monaten wegen einer Diagnose aus dem ICD-Schlüsselbereich F… arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht. Eine stationäre Behandlung wurde abgebrochen und nun soll oder findet statt eine ambulante Therapie. Die wenigsten ambulanten Therapien bei Psychotherapeuten oder Fachärzten gehen auch mit einer Arbeitsunfähigkeit einher.
Verantwortlich für die Arbeitsunfähigkeit ist der behandelnde Arzt (ein Psychotherapeut stellt grundsätzlich keine Au-.Bescheinigung aus). Die Kasse hat also diesen Fall nun in die engere Auswahl der kurzfristigen Fallsteuerung genommen und „rückt der Versicherten nun in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen auf die Pelle“.
Natürlich muss die Versicherte sich das in mündlicher Form nicht in der Häufigkeit gefallen lassen und es wurde hier ja schon geschrieben - die Kasse kann sich des MDK. bedienen und ein Gutachten einholen - warum dies hier noch nicht geschehen ist - wir wissen es nicht - ungewöhnlich ist das schon, denn bei dieser Fallkonstellation vergehen eigentlich keine vier/fünf Monate (42 Tage ohne und seit drei Monaten mit Krankengeld ?!), ohne das die Kasse den MDK einschaltet. Mein Rat, den Spies herumdrehen und offensiv auf die Kasse zugehen und die Frage stellen, wie sich die Kasse den weiteren verlauf vorstellt und was die Kasse aktiv tun kann um die Arbeitsunfähigkeit schneller zu beenden, aber so,
dass nicht nur die Kasse mit dem Ergebnis zufrieden ist.
Angemerkt muss noch werden, dass nicht alle Kassen, bzw. Mitarbeiter/innen, die mit Fallmanagement befasst sind, solche regelmäßigen Telefonanrufe machen, ohne dass dies vorher mit dem Versicherten auch abgesprochen wurde.
Gruss
Czauderna

Du hast recht, ich habe hier unterstellt, dass während des
Klinikaufenthaltes eine Therapie stattgefunden hat.

Wird es „Therapie“ genannt, wenn man eine Reha macht z.B.?

Wenn T.
zur Diagnose dort gewesen wäre, hätte T. wahrscheinlich nicht
abgebrochen
. Aber das ist meine Vermutung.

Warum nicht? Ich habe in der kurzen Zeit, die ich in einer Klinik gearbeitet habe, einige psychatrische Fälle gesehen und gesprochen, die - aufgrund von schleppender oder unbefriedigender Behandlung und Diagnosestellung - den Aufenthalt abgebrochen haben (ob nun berechtigt oder unberechtigt, kann und mag ich nicht beurteilen).

eine ambulante ! Vorher könnte eine stationäre stattgefunden
haben.

das mag sein, aber soll das die Begründung dafür sein, dass die KK nun so drangsaliert? Nach meinen Erfahrungen ist eine ambulante Therapie sicher nicht schlechter oder uneffektiver als eine stationäre (das ist meine Meinung und mein Erfahrungswert).

Aber ich habe auch von einigen Patienten gehört, die genau auf diese beschriebene Weise von ihren KKs angegangen wurden - sogar recht massiv, mit Fragen, die in die Richtung gehen ‚wie lange man denn noch gedenkt zu Hause zu bleiben…‘. Sehr nervig und sehr anstrengend - insbesondere für jemanden, der sowieso nicht stabil ist und recht wenig Vorstellung von seiner Zukunft hat.

Gruß
A.A.