Guten Tag,
ich anonymisiere die Frage, um nicht gegen die Regeln von www zu verstoßen und Ihnen als Experten eine Auskunft zu ermöglichen.
T. ist seit Dezember 2013 krankgeschrieben und erhält Krankengeld von der Krankenkasse, da T. freineruflich tätig war, es also keinen Arbeitgeber gibt. Grund für die Krankschreibung sind massive psychische Probleme.
T macht nach einem unglücklich abgebrochenen Klinikaufenthalt eine ambulante Psychotherapie und sucht nach einem Weg für sich.
Heute, im März, ist noch nicht klar, wie es bei T. weitergeht. An eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ist noch lange nicht zu denken.
Die Krankenkasse verlangt nun nach regelmäßiger Auskuft über den Stand der Therapie. Monatlich wird T. angerufen und soll Rechenschaft über die Therapie, die Zukunftspläne und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung abgeben.
T. fühlt sich unter Druck gesetzt, die ständigen Nachfragen belasten sie. Sie wüsste ja selbst gerne, wie es weitergehen soll, ihre psychische Situation macht sie auch ohne die Nachfragen der Krankenkasse fertig.
Die Fragen nun:
Darf die Krankenkasse Rechenschaft verlangen?
Darf sie das nach nur drei Monaten Krankschreibung schon monatlich und trotz regelmäßigen Erhalt des Auszahlscheins?
Muss T. Rechenschaft ablegen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße