Hallo,
ich verstehe nicht, dass die Kasse dir einen Arztbesuch verweigert hat, zumal du offenbar vom Arzt weggeschickt wurde, was der widerum nur dann darf, wenn es sich um keinen Notfall handelt. Die Kasse selbst kann einen Arztbesuch nicht verweigern, allenfalls die Kostenübernahme der Behandlungskosten, wenn es sich nicht um einen Vertragsarzt handelte. Selbst bei einer Notfallbehandlung bei einem Privatarzt leistet die Kasse in der Regel die Erstattung in Höhe der Vertragssätze.
Die Frage mit dem Krankengeld - was du gelesen hast, ja, so etwas kann vorkommen, hat dann aber zu 99% eine dazugehörige Vorgeschichte. Und was du unter „solchen Sachen“ verstehst, das kann ich nicht so nachvollziehen.
Wenn du mit der „neuen KV“, wieder eine GKV-Kasse meinst, dann muss die Antwort „ja“ lauten. Bei solchen Ausnahmesituationen hat keine Krankenkasse ein Alleinstellungsmerkmal.
Wenn du mit einer neuen Krankenkasse eine PKV meinst - da bin ich raus - ich war 48 Jahre bei einer GKV-Kasse tätig, u.a. auch im Bereich Leistungen (Bearbeitung, Entscheidung, Ablehnungen und Widerspruchsverfahren)
Auf was du achten solltest bei einem Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV - na, das ist in der regel erst mal die Höhe des aktuellen Zusatzbeitrages und dann natürlich, welche „Zusatzleistungen“ werden dort angeboten, und danach, wie ist der Service dieser Kasse. Die ersten Sachen, also Beitrag und Leistungen, findest du auf den jeweiligen WEB-Seiten der Kassen, das mit dem Service, z.B. Geschäftsstellennetz, vielleicht auch, aber überwiegend ist dieser Bereich in der Rubrik „Erfahrungen anderer“ abgelegt. Da kann ich dir nur empfehlen, dich im Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis zu erkundigen, woe man da versichert ist und wie zufrieden man mit seiner Kasse ist. Es gibt auch spezielle Internet-Foren, diesich mit Krankenkassen beschäftigen, alllerdings geht es da zu 99 % um Probleme mit diversen Kassen.
Gelobt wird da selten.
Gruss
Czauderna