Krankenkasse will das Krankengeld unbegründet in 14 Tagen streichen

Hallo, ich bin seit 2019 arbeitslos, bzw. arbeitsunfähig und bekomme seit Ende 2019 Krankengeld. Es hat bis zum heutigen Tage keine Behandlung oder Therapie stattgefunden, weil die Wartezeiten Coronabedingt so lange sind. Ich war nur regelmäßig beim Hausarzt und mein Reha Antrag wurde dieses Jahr für Februar 2021 genehmigt.

Daraufhin hat mir meine Krankenkasse Anfang August geschrieben, dass Ihnen der Termin viel zu lange dauern würde und sie das nicht für akzeptabel halten würden. Die Deutsche Rentenversicherung solle prüfen ob ein frühere Aufnahme möglich ist.

Bis ich dann am 22.08.2020 auf einmal ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen habe, wo drin steht, dass sie das Krankengeld nur noch bis zum 04.09.2020 zahlen möchten.

Der Grund: mittlerweile ausreichende Behandlungszeit, dabei habe ich bisher gar keine Behandlung bekommen!!! Und ich bin auch nach wie vor körperlich und psychisch Arbeitsunfähig.

Ich habe euch das Schreiben mal eingescannt. Die dürfen das doch gar nicht bringen, oder?

Was stört Dich jetzt so sehr daran ?
Sie schreiben doch, wenden Sie sich an die Arbeitsagentur. Die würde ggf. Arbeitslosengeld zahlen.

Die Kasse sieht aus medizinischen Gründen nicht mehr ein dass Du noch unbehandelt bist und sich nichts gebessert haben sollte in der langen Zeit. Reha mal abgesehen. Die kommt ja nach einer Behandlung als Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme.

Es steht dir aber frei Widerspruch gegen die Krankengeldstreichung einzureichen und notfalls zu klagen.
Wenn wirklich ein Reha-Platz erst jetzt frei wäre dann ist das halt so und müsste wohl von der Kasse hingenommen werden. Aber man stört sich offenbar an der Behandlungsdauer., die nach dem Arztbericht doch bestimmte Tätigkeiten bereits jetzt zulässt. Und eben andere, also bisher. Das hält man für zumutbar.

Aber jetzt alles auf Corona und Reha-Platz erst in einem halben Jahr zu schieben ?

MfG
duck313

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Hallo,
das sehe ich genau so - du schreibst selbst, dass bisher keine Behandlung stattgefunden hat.
Wie geht das denn - selbst wenn man berücksichtigt, dass wegen Corona es zeitweise sehr schwierig war, dass sich Arzt und Patient persönlich getroffen haben, so war doch auch in dieser Phase die medizinische Versorgung sichergestellt. Was mich auch sehr verwundert ist, dass eine beantragte Reha erst für den Februar 2021 bewilligt wurde. Da solltest du dich tatsächlich auch mal an die Rentenversicherung wenden. Es gibt zwar aufgrund Corona Wartezeiten, das ist richtig, aber nach meinen Informationen werden Anträge von Krankengeldbeziehern doch schon bevorzugt bearbeitet.
Es ist auch so, dass eine Reha (Rehabilitation) dem Grunde nach am Ende einer Arbeitsunfähig stehen soll und eine entsprechende Behandlung/Therapie bereits stattgefunden haben müsste.
Ich kann die Kasse in diesem Falle voll verstehen, hätte ich nicht anders gemacht, und ich habe solche Fälle selbst bearbeitet und entschieden.
Du hast ja alle Möglichkeiten gegen den Bescheid der Kasse Widerspruch einzulegen, dabei solltest du dir aber unbedingt Hilfe in Gestalt deines behandelnden Arztes/Ärztin holen, denn es gilt der Kasse medizinisch nachzuweisen bzw. zu begründen, warum du ohne bisherige Behandlung/Therapie noch bis Februar, also sechs Monate arbeitsunfähig sein sollst und dann noch in die Reha gehen musst. Ich meine, dass du das nicht medizinisch begründen kannst, dein Arzt/Ärztin sollte das aber schon können, aber die Begründung würde mich auch brennend interessieren.
Gruss
Czauderna

Auf welchen Bereich fällt denn mein Fall? Ist das Versicherungsrecht oder etwas anderes?

Hallo,
zuständige gesetzliche Grundlage bildet das SGB (Soziagesetzbuch) und hier in erster Linie das
SGB V für den Bereich Leistungen
Gruss
Czauderna