Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr

Hallo zusammen,

folgende Situation. Ein Mann wurde von der Krankenkasse aufgefordert einen REHA Antrag zu stellen. Das wurde fristgerecht erledigt. Dieser Antrag wurde abgelehnt und wurde in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Nun hatte der Mann Zeit bis zum 14.02.13 zur Gemeinde zu gehen und den formellen Antrag dort einzureichen. Nun das hat der Mann dann auch getan. Am 14.02. also meines Erachtens fristgerecht. Nun hat der Mann am 18.02.13 seine erneute Bescheinigung der Krankenkasse vom Arzt unterschreiben lassen. Nun hat aber die Kasse nur bis zum 14.02 bezahlt. Was soll das? Darf die Kasse Zahlung einfach so einstellen, obwohl der Antrag rechtzeitig, zwar erst am letzten Tag, gestellt wurde und dann dieses noch nicht mal dem Versicherten mitteilen. Eine neue Bescheinigung hat er auch noch nicht bekommen.
Vielen Dank im voraus.

Hallo, Christel,

ich verstehe das Problem nicht ganz. Der Reha- Antrag wurde in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Das ist eine Angelegenheit von der Rentenversicherung. Bis diese über den Antrag entscheidet muss man sich lückenlos vom Arzt krankschreiben lassen, damit weiterhin Krankengeld gezahlt wird. Ist das ordnungsgemäß geschehen, muss die KK aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterzahlen. Ich würde in Kontakt mit der KK treten und nachhalten, warum nicht gezahlt wird. Bis zum Entscheid der Rentenversicherung ist sie diesbezüglich in der Pflicht. Also unbedingt Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen denn der Bescheid der Rentenversicherung kann sich um Monate hinausziehen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen
mfg und schönes Wochenende

Hallo… die Einstellung des Krankengeldes hat offensichlich nichts mit dem Antrag zu tun, sondern damit, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht durchgängig bescheinigt wurde.

Gehe zu Deinem Arzt und lass Dir bescheinigen, dass dieser am Tag der letzten Untersuchung vor dem 18.02.2013 bereits Arbeitsunfähigkeit bis zum 18.02.2013 festgestellt hast. Lege diese Bescheinigung der Kasse vor. Dann sollte das Krankengeld gezahlt werden.

Gruß, Christian

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.