Hallo zusammen, ich hoffe, jemand weiß Rat.
Folgendes Problem, bei einer männlichen Person 45 Jahre alt, wurde im August 2012 Krebs diagnostiziert. Im Dezember des gleichen Jahres wurde dieser Herr seitens der Krankenkasse aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Der wurde natürlich abgelehnt. Jetzt bekam er einen Brief das er Erwerbsgemindert sei und der Antrag auf Reha in einen Rentenantrag übergeht. Jetzt hat er bis Mitte Februar Zeit einen formellen Antrag zu stellen. Macht er das nicht, wird im das Krankengeld gestrichen. Meine Frage ist, ist es für diesen Weg noch nicht etwas zu früh, er wurde weder vom Arzt noch von der KK als chronisch krank eingestuft. Der Gesundheitszustand hat sich wesentlich gebessert, also niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt voraussagen, wann er wieder Arbeiten kann. Ist das alles so rechtens oder kann man dagegen etwas machen? Ich meine er hat ja erst seit 20 Wochen Krankengeld und eine EMR ist ja finaziell ein riesen Nachteil. Vielen Dank!!!
Hallo, Christel,
Nach §51 SGBV kann die Kasse das. Versicherten, deren Erwerbstätigkeit nach ärztlichen GUTACHTEN erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von 10. Wochen setzen…
Siehe bitte unter: www.finanzfrage.net/frage/kann-die-krankenkas…
weiteres nach.
Unter: www.schaedel-hirnpatienten.de/informieren/es… steht einiges zm Erwerbsminderungsantrag.
Bitte im Internet die Frage: „Krankenkasse zwingt zum Rentenantrag“ eingeben. Da stehen einige interessante Hinweise und Rechtsgrundlagen.
Alles Gute für die Gesundheit und viel Erfolg- Schaddie
Diese Frage kann ich nicht verantwortungsvoll beantworten. Es scheint mir, als wäre es vernünftig sich eine anwaltliche Beratung einzuholen.
Gutes Gelingen.
Axel Bumb
Hallo,
soweit mir bekannt gilt immer noch die 78 Wochen in 3 Jahren Regel für Krankengeld bei dem gleichen Krankheitsbild. Hier wurde aus meiner Sicht ein Reha-Antrag „automatisch“ in einen EMR-Antrag umgedeutet. Die KK will sich hier aus der Finanzierung herausheben. Ich weiß aber nicht, wer hier der beste Ansprechpartner ist. Die meisten Kliniken verfügen über kompetente „Verwaltungsspezialisten“. Fragen Sie bitte dort nochmal nach. Alles Gute!!
LG, BAE27
Eigene Krankenkasse noch mal Anfragen und ggf. Den Sozialdienst des betreuenden Krankenhauses befragen. Das ist vielleicht gar nicht schlecht gemeint. Chronisch krank ist eigentlich erst nach 12 Monaten möglich.
Liebe Christel,
ich kenne mich in dieser Materie leider nicht besonders gut aus, wer dir aber ehrenamtlich und sehr kompetent in deiner Stadt weiterhelfen wird ist ein sogenannter „Versicherungsältester“ und völlig kostenlose Rentenberater, diese sind in der ganzen Bundesrepublik extra für diesen Zweck zur Beratung da. Du erfährst Namen und Adresse über die Seiten der Rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Gib dort in der Suchmaske als Suchbegriff "Beratungsstelle + …(Den Namen deines Ortes ein)
und/oder bei www.tacheles-sozialhilfe.de: Im Forum nochmals das Problem schildern und eine schnelle Antwort und Hilfe bekommen.
Viel Glück und alles Gute wünscht von Herzen
Orchidee
Hallo … die Vorgehensweise der Kasse (ich nehme an AOK oder Barmer) ist nicht die feine englische Art… weil mit der Aufforderung zum Rehaantrag eigentlich gewartet werden sollte, bis die Reha auch Sinn macht, oder die Erwerbsminderung feststeht, aber… rechtlich ist das so in Ordnung.
Gruß, Christian