Krankenkassen Beiträge bei Kleingewerbe?

Guten Tag,…

ich wusste nicht wo ich rein schreiben soll die Frage, hier bei Existenzgründung oder in Versicherungen

Nehmen wir mal an ein Mann möchte ein Kleingewerbe anmelden und er verdient 800,00 € mtl., wieviel muss er an dei Gesetzliche Krankenversicherung abdrücken? Gilt da der normale Krankenversicherungsbeitrag wie beim Arbeitnehmer?

Und wie verhält es sich (Als Zusatzfrage),wenn der Kleingewerbetreibende zusätzlich eine Erwerbsminderungrente erhält, und bei 800,00 €, noch 500,00 € zusätzlich Rente bezieht, bei ca. 4 h Stunden täglicher Arbeit, mit der Krankenversicherung???

Seht kompliziert, ich weiß, vielleicht kann mir einer alleine die erste Frage beantworten, dann bin ich schon mal schlauer…

LG

Hallo,

meine Einschätzung, da ich selbst in eine ähnlichen Lage war.

Es ist schon mal ein Unterschied, ob Du „freiwillig“ oder „gesetzlich“ versichert bist. Diese Benennungen sind deshalb lustig, weil es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt, von freiwillig keine Spur, aber das nur am Rande.

Bei freiwillig Versicherten gibt es einen Mindestbeitrag, bei Gesetzlichen nicht. In Höhe von 800 € wäre das heute relevant, mit 500 dazu ist das egal weil dann die Prozentregel greift.

Grundsätzlich, egal in welcher Konstellation (ausser man ist unter oder über der Bemessungsgrenze), gilt aber der Krankenversicherungsatz. Dieser wird gesetzlich festgelegt und deshalb schreibe ich da keine Zahl, die kann morgen anders sein…
Und dieser Satz gilt für jedes Einkommen, egal woher…zumindest wäre mir keine andere Konstellation bekannt.

Selbstverständlich gilt das nur für die GKV, privat ist das völlig anders.

Aber, bevor ich mir die Finger wund schreibe, geh doch einfach zur Krankenkasse, die sagen Dir das schon…

Gruß

Hallo,

meine Einschätzung, da ich selbst in eine ähnlichen Lage war.

Es ist schon mal ein Unterschied, ob Du „freiwillig“ oder
„gesetzlich“ versichert bist. Diese Benennungen sind deshalb
lustig, weil es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt,
von freiwillig keine Spur, aber das nur am Rande.

Ich frage mich nur, warum im Sozialgesetzbuch V soviel Mist geschrieben steht!
Nach § 5 gibt es die Versicherungspflicht und nach § 6 die Versicherungsfreiheit.

Bei freiwillig Versicherten gibt es einen Mindestbeitrag, bei
Gesetzlichen nicht.

Wobei man natürlich wissen muss, dass die freiwillig Versicherten in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) versichert sind.

In Höhe von 800 € wäre das heute relevant,
mit 500 dazu ist das egal weil dann die Prozentregel greift.

Du sprichst in Rätseln, was meinst Du denn damit ?

Grundsätzlich, egal in welcher Konstellation (ausser man ist
unter oder über der Bemessungsgrenze), gilt aber der
Krankenversicherungsatz.

Welche Bemessungsgrenze meinst Du denn ?

Dieser wird gesetzlich festgelegt und
deshalb schreibe ich da keine Zahl, die kann morgen anders
sein…
Und dieser Satz gilt für jedes Einkommen, egal
woher…zumindest wäre mir keine andere Konstellation
bekannt.

Selbstverständlich gilt das nur für die GKV, privat ist das
völlig anders.

Aber, bevor ich mir die Finger wund schreibe, geh doch einfach
zur Krankenkasse, die sagen Dir das schon…

Ich frage mich, warum Du überhaupt was schreibst, wenn du doch gar keine Kenntnisse hast.

Gruß Merger

Nun, dann lies mal hier:…

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…

Nun, dann lies mal hier:…

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…

Und Du meinst jetzt, dass dieser Link bedeutet, dass deine Antwort richtig ist ?

Hallo Bernd,

sobald man ein Gewerbe angemeldet hat (oder freiberuflich tätig wird, Anmeldung dann beim Finanzamt) ist man in der Pflicht, sich selbst kranken zu versichern. Dafür hat man als Selbstständiger zwei Möglichkeiten. Entweder geht man in die PKV, die private Krankenversicherung, oder man verbleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV, wird dann allerdings umbenannt in freiwillig versichert. Man bleibt also bei der alten Krankenversicherung, zahlt aber nach anderen Bedingungen den Beitrag. Von einem sofortigen Beitritt zur PKV rate ich dringend ab, denn der Schritt ist mit Folgen verbunden, die ein Leben lang wirken können. (das bedarf eingehender Beratung beim Experten).

Als Selbstständiger zahlt man zwar nach demselben Beitragssatz wie Angestellte (mit kleinen Abweichungen beim Krankengeld), allerdings gelten für Selbstständige Mindestbeträge. Diese richten sich nach der sogenannten Mindestbezugsgröße und liegen im Minimum bei ca. 350 Euro derzeit monatlich. Ausnahmen gibt es da nur für wenige Monate, wenn man mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gründet. Liegt das Einkommen (sprich Gewinn, nicht Umsatz) unter der Grenze für geringfügige Beschäftigung, kann evt. die Mitversicherung über die Familienversicherung in Frage kommen. Dazu bitte auf jeden Fall die eigene Krankenkasse vorher schriftlich anfragen und auch schriftlich antworten lassen. Was am Telefon gesagt wird, juckt im Zweifelsfall niemand.

Bzgl. Erwerbsminderungsrente…stellt sich mir eher die Frage, was man denn schadlos hinzuverdienen darf, ohne den Anspruch zu verlieren. Wenn die selbstständige Tätigkeit überwiegt, dürfte meiner Ansicht nach die Eingruppierung als Selbstständiger gelten und die Erwerbsminderungsrente kann ggfs. hinzugerechnet werden. Das entscheidet die Krankenkasse nach den gegebenen Umständen bei dir. Also…vorher dort informieren.

Viel Erfolg

Ich lache mich krank.

Erstens bin ich genau in einer solchen Situation und habe das schion mehrfach prüfen lassen

und

zweitens, was sollen Deine blöden Kommentare, wenn Du die Weisheit hast, dann schreib sie einfach dem Fragesteller…

So einfach kann es sein.

Ich lache mich krank.

Dies ist die Eigenart eines Trolls!

Vielen Dank für die Antwort, die war sehr hilfreich! LG

Darüber würde ich mal selbst nachdenken, denn Du hast keinen nennenswerten Beitrag geleistet…´.´…