Hallo,
meine Einschätzung, da ich selbst in eine ähnlichen Lage war.
Es ist schon mal ein Unterschied, ob Du „freiwillig“ oder
„gesetzlich“ versichert bist. Diese Benennungen sind deshalb
lustig, weil es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt,
von freiwillig keine Spur, aber das nur am Rande.
Ich frage mich nur, warum im Sozialgesetzbuch V soviel Mist geschrieben steht!
Nach § 5 gibt es die Versicherungspflicht und nach § 6 die Versicherungsfreiheit.
Bei freiwillig Versicherten gibt es einen Mindestbeitrag, bei
Gesetzlichen nicht.
Wobei man natürlich wissen muss, dass die freiwillig Versicherten in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) versichert sind.
In Höhe von 800 € wäre das heute relevant,
mit 500 dazu ist das egal weil dann die Prozentregel greift.
Du sprichst in Rätseln, was meinst Du denn damit ?
Grundsätzlich, egal in welcher Konstellation (ausser man ist
unter oder über der Bemessungsgrenze), gilt aber der
Krankenversicherungsatz.
Welche Bemessungsgrenze meinst Du denn ?
Dieser wird gesetzlich festgelegt und
deshalb schreibe ich da keine Zahl, die kann morgen anders
sein…
Und dieser Satz gilt für jedes Einkommen, egal
woher…zumindest wäre mir keine andere Konstellation
bekannt.
Selbstverständlich gilt das nur für die GKV, privat ist das
völlig anders.
Aber, bevor ich mir die Finger wund schreibe, geh doch einfach
zur Krankenkasse, die sagen Dir das schon…
Ich frage mich, warum Du überhaupt was schreibst, wenn du doch gar keine Kenntnisse hast.
Gruß Merger