Guten Tag ,
Person A hat seine angaben zum einkommen nicht bei Krankenkasse B
abgegeben . Nun kommt Person A von der Reise zurück und
hat somit z.b. 3 Monate verzug . Die Beiträge von A würden erhöht und Abgebucht.
Nun schreibt B an A noch einen Brief der ungefäh so lautet :
Wenn sie bis innerhalb 1 monats die angaben liefern , wird ihre Einkommensberechnung auf 1 Monat rückwirkend angepasst, ansonsten ab dem darauffolgenden Monat (ach erhalt des Einkommensnachweis) .
Meine Frage ist , egal wie , auch wenn verspätet , darf die Krankenkasse B hier den vorher festgelegten Betrag , der ja dann nach dem Nachweis nicht mehr stimmt , behalten ?
Also wenn gesagt wird ab z.b.1.5 wird zurückgerechnet wenn bis zum 2.7 eingegangen , wenn jetzt aber erst ab 5.8 das eingeht , darf B diese beiträge von 1.5 bis 1.8 behalten ?
Klagt Person A das dann ein oder wie geht sowas von statten ?
Person A hat übrigens kein Einkommen , also auch keine Lohnsteuer bzw einfach keine Einahmen , sondern nur Ausgaben