Krankenkassenbeiträge als Rentner in die private wie auch gestezliche Krankenversicherung

Hallo, ich habe eine Frage.

ist es korrekt, wenn man jahrelang in einer privaten Krankenkasse war und dann durch Arbeitslosigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse war (9Jahre), dass man als Rentner die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen bekommt und trotzdem nochmal den gleichen Betrag privat bezahlen muß?? Also anstatt z. B. 270,00 €, jetzt 540,00 €. Die gestzliche Krankenversicherung kann das wohl verlangen, da man 10 Jahre dort sein muß, um nicht noch den privaten Anteil zu bezahlen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das korrekt ist.

Wäre toll, wenn jemand Ahnung hat oder einen Tip.

Danke im Voraus

A. Weidemann

Hallo,
es liegt bei dem angedeuteten Beispiel sehr wahrscheinlich eine freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) vor. Hier gilt, im Gegensatz zur Pflichtmitgliedschaft in der KVdR: A) der Beitrag wird nicht direkt von der Rente einbehalten und an die Kasse abgeführt sondern muss vom Rentner an die Kasse gezahlt werden. B) der Beitragszuschuss der Rentenversicherung muss vom betroffenen Rentner beantragt werden und wird dann auf sein Konto gezahlt C) im Gegensatz zur Pflichtmitgliedschaft in der KVdR muss der freiwillig versicherte Rentner grundsätzlich auf sämtliche Einkünfte (also nicht nur Rente und ggf. Betriebsrenten) Beiträge entrichten.
Gruß J.K.

Hallo,

in dieser Situation wird man vermutlich freiwillig in der GKV sein. Da bekommt man nichts abgezogen, sondern zahlt selbst Beiträge aufgrund seines gesamten Einkommens. Von der Rentenversicherung bekommt man nach Antrag einen Zuschuss von zzt. 7,3% der Rente.

Viel Glück

Barmer

Es ist mit Sicherheit nicht freiwillig. Die gesetzl. Krks sagt, sie hätte das Recht, da nur 9 Jahre eingezahlt wurden. Wären es 10 Jahre, würden die Beiträge der privaten KK nicht anfallen. Der Person fehlt dringend das Geld und denkt, es ist rechtens. Sie zahlt aber ungewollt doppelt. In der privaten war sie als Selbständige und ist dann durch Arbeitslosigkeit in die gesetzliche gekommen. Eigentlich müsste das mit der privaten doch erledigt sein. Soll wohl ein Seehofergesetz sein. Kann aber nichts finden

Hallo,
wenn sie Mitglied einer GKV-Kasse ist, dann ist sie „freiwillig“ versichert, wobei man in diesem Zusammenhang den Begriff „freiwillig“ nicht mit „aus freiem Willen“ gleichsetzen kann. So, wie geschildert hat sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, die notwendig ist, um als Rentnerin pflichtversichert zu werden, und genau aus diesem Grunde ist sie zwangsweise „freiwillig“ versichert. Privat ist man bei einer PKV, also der Privaten Krankenversicherung versichert.
Die Bestimmungen über die Vorversicherungszeiten haben nix mit Herrn Seehofer zu tun.
Gruss
Czauderna

Würde denn ein Krankenkassenwechsel Sinn machen?? Ich verstehe trotzdem nicht, warum sie gleich an 2 Krankenkassen ihre Alterskrankenversicherung bezahlen muss. In der PKV ist sie doch schon 20 Jahre nicht mehr

Gruß A. Weidemann

Hallo,
was bedeutet zwei Krankenkassen ? - Kannst du das mal auflösen - an welche Kassen
wird denn gezahlt ?.
Gruss
Czauderna

Bis vor ca. 20 Jahren bei einer privaten Krankenkasse, da selbstständig. Dann durch Arbeitslosigkeit in die Gesetzliche übernommen. Ab da 9 Jahre in der Gesetzlichen bis
zur Rente. Und nun zieht die Gesetzliche jeden Monat die Krankenkassenbeiträge direkt von der Rente ab und in die damalige Privatkasse muss auch jeden Monat nochmal der gleiche Betrag gezahlt werden. Und da kann doch was nicht stimmen

Gruß A. Weidemann

Hallo,
ja,da kann wohl was nicht stimmen. Also, durch den Bezug von Arbeitslosengeld 1 trat damals Krankenversicherungspflicht ein und der Wechsel in die GKV-Kasse musste erfolgen. Du hättest damals schon die Versicherung bei der PKV kündigen können, und die hätte dich auch sofort rauslassen müssen aus deinem Vertrag. Offenbar hast du auch während deiner Arbeitslosenzeit weiter in die PKV gezahlt ??.
Oder hat der Vertrag für diese Zeit nur geruht (beitragsfrei).
Als Rentner , der nicht pflichtversichert sein konnte, hattest du ab Beginn der Rente drei Monate Zeit deiner GKV-Kasse zu sagen, dass du nicht weiter dort versichert bleiben willst sondern wieder in die PKV gehst. Du hast aber die „freiwillige“ Versicherung in der GKV-Kasse gewählt, und nun hast du tatsächlich zwei Krankenversicherungen.
Wenn es tatsächlich so gelaufen ist, dann hast du jetzt wirklich ein Problem und wenn man dafür einen Schuldigen suchst, dann gibt es dafür gleich 3 Kandidaten - einmal die PKV wegen der falschen oder Nichtberatung, dies aber nur dann, wenn sie gewusst hat, dass du zwischenzeitlich in der GKV versichert warst, dann die GKV-Kasse wegen des gleichen Grundes, aber auch nur dann, wenn man dort von der PKV wusste, und dann natürlich Du selbst, wenn das mit der PKV so gelaufen ist, wie es vermute, dann hast du dich nämlich nicht gekümmert.
Also, hat es sich so verhalten, oder war es anders, wenn ja, wie war es ?.
Gruss
Czauderna