Hallo,
ja,da kann wohl was nicht stimmen. Also, durch den Bezug von Arbeitslosengeld 1 trat damals Krankenversicherungspflicht ein und der Wechsel in die GKV-Kasse musste erfolgen. Du hättest damals schon die Versicherung bei der PKV kündigen können, und die hätte dich auch sofort rauslassen müssen aus deinem Vertrag. Offenbar hast du auch während deiner Arbeitslosenzeit weiter in die PKV gezahlt ??.
Oder hat der Vertrag für diese Zeit nur geruht (beitragsfrei).
Als Rentner , der nicht pflichtversichert sein konnte, hattest du ab Beginn der Rente drei Monate Zeit deiner GKV-Kasse zu sagen, dass du nicht weiter dort versichert bleiben willst sondern wieder in die PKV gehst. Du hast aber die „freiwillige“ Versicherung in der GKV-Kasse gewählt, und nun hast du tatsächlich zwei Krankenversicherungen.
Wenn es tatsächlich so gelaufen ist, dann hast du jetzt wirklich ein Problem und wenn man dafür einen Schuldigen suchst, dann gibt es dafür gleich 3 Kandidaten - einmal die PKV wegen der falschen oder Nichtberatung, dies aber nur dann, wenn sie gewusst hat, dass du zwischenzeitlich in der GKV versichert warst, dann die GKV-Kasse wegen des gleichen Grundes, aber auch nur dann, wenn man dort von der PKV wusste, und dann natürlich Du selbst, wenn das mit der PKV so gelaufen ist, wie es vermute, dann hast du dich nämlich nicht gekümmert.
Also, hat es sich so verhalten, oder war es anders, wenn ja, wie war es ?.
Gruss
Czauderna