Hallo,
als Jemand, der in die Selbständigkeit zurückkehren möchte, hat Herr X sich bei seiner Krankenkasse und bei einer befreundeten Krankenkassenmitarbeiterin (einer anderen Kasse) erkundigt, wie sich der Beitrag für den folgenden Fall errechnet:
- Herr X zahlt ohne Einnahmen von Januar bis April den Minimalbeitrag
- Herr X meldet sich dann selbständig und hat 3 Monate (1 Projekt) Einnahmen, wofür freiwillig der Maximalbeitrag abgeführt wird
- Herr X hat dann einen Gewinneinbruch (sprich kein Projekt mehr), keine weiteren Einnahmen und meldet die Selbständigkeit ab und teilt diesen Fakt seiner Versicherung mit. Er zahlt dann wiederum (vorläufig?) den Minimalbeitrag)
Nun gehen die Meinungen darüber auseinander, was am Ende des Jahres passiert.
Bei KK1 heisst es: Selbständig und nicht selbständig erworbene Teile werden auseinandergehalten. Da für den selbständigen Teil der maximale Beitrag gezahlt wurde, kommt es zu keiner Nachzahlung. Der neue Beitrag im neuen Jahr entspricht dem Minimalbeitrag.
Bei KK2 heisst es: Es werden alle Einnahmen am Ende des Jahres zusammengerechnet. Für die Monate mit Minimalbeitrag wird dann ggf. bis zum Maximalbeitrag nachgefordert. Der neue Beitrag im neuen Jahr entspricht (trotz Gewinneinbruch) zunächst einmal dem aus den Gesamteinnahmen errechneten Wert. Sofern dieser hoch genug ist, muss sogar vorläufig der Maximalbeitrag gezahlt werden.
Frage: Was ist denn nun für den genannten Fall richtig? Oder gibt es gar eine dritte Version?
Gruss
mt