Hallo liebe Wissenden,
da ich zugegebenermaßen kein GKV-Experte, aber trotzdem mit folgender Problemstellung konfrontiert bin, hier einmal eine Frage von mir:
Der familien-mitversicherte Sohn eines GKV-Versicherten befindet sich in einer Langzeit-Psychotherapie (ambulant), zu der auch die KK ihre Leistungspflicht anerkannt hat.
Nun stellt sich unserem GKV-Kunden die Frage, ob er ohne negative Folgen einen Wechsel der Krankenkasse vornehmen kann?
Oder besteht vielmehr das Risiko, dass die neue KK den Fall seines Sohnes neu prüft und für die ja schon laufende Therapie die Leistungspflicht ablehnt (nehmen wir der Einfachheit halber an, das Krankheitsbild sei weitestgehend noch unverändert. Und nehmen wir weiter an, dass z.B. von 50 genehmigten Therapiestunden erst rund 20% absolviert seien.)?
Eine Bitte: es geht wirklich hier nur um den rein rechtlichen Aspekt. Hinweise á la: „Soll er doch froh sein, dass er eine Kasse hat.“ sind sicherlich gut gemeint, aber für die Fragestellung nicht zielführend.
Besten Dank vorab.
Viele Grüße
Loroth
(Mich persönlich würde dieses Thema auch einmal grundsätzlich interessieren: Kann eine neue KK laufende Behandlungen - egal ob Psyotherapie oder nicht - , die von der Vorgänger-GKV bezahlt wurden, ablehnen oder gibt es vielleicht eine generelle Vereinbarung zwischen den Kassen, die Entscheidung der Vor-Kasse als bindend zu akzeptieren?)