Hallo,
angenommen man wechselt nach einigen Jahrzehnten von einer gesetzlichen KK in eine andere Gesetzliche. Nun zahlt man ja in der Regel in jungen Jahren mehr, als man verbraucht, im Alter ist es schon mal umgekehrt. Es ergibt sich also quasi ein Guthaben bei der ersten KK. Wird dieser Anteil an die neue KK übergeben?
Gruß,
Paran